20.3090 · Postulat · 2020-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der die Situation der Deponien und der Möglichkeiten eines verbesserten Bauabfallrecyclings aufzeigt. In dem Bericht soll insbesondere dargelegt werden, wie die aktuell zunehmenden Konflikte zwischen Deponien und Boden-, Wald-, Natur- und Heimatschutz sowie der betroffenen lokalen Bevölkerung durch ein verbessertes Recycling der Bauabfälle sowie Infrastrukturabfälle (Belagserneuerungen und andere inerte Stoffe) vermieden werden und welche Massnahmen zugunsten einer Vermeidung unnötiger Deponien und zur Verminderung von CO2-Emissionen getroffen werden können.
Begründung
Die Deponieplanungen stossen in den letzten Jahren vermehrt auf Kritik von Seiten der betroffenen Bevölkerung. Viele Deponien sind ausgeschöpft und neue Vorhaben bringen oft grosse Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz, dem Bodenschutz (Fruchtfolgeflächen) und dem Waldschutz mit sich. In den Medien erschienen kürzlich Artikel, die suggerieren, dass verschiedene Firmen und Gemeinden gutes Geld mit Bauabfalldeponien verdienen, währendem das Recycling zu teuer ist. Der Bedarf an Deponieraum scheint gemäss Medienberichten (z.B. Beobachter Nr. 25/2019, S.14f) stetig zuzunehmen.
Die Bauwirtschaft produziert demgemäss jährlich gut 70 Millionen Tonnen Aushub- und Abbruchmaterial, was mehr als vier Fünftel des gesamten Schweizer Abfalls entspricht. Bezüglich Recycling, Kreislaufwirtschaft und Verminderungen von CO2-Emissionen gibt es noch ein grosses Handlungspotenzial. Vom Aushub landet der allergrösste Teil in Deponien. Gemäss Abfallverordnung müssen Bauabfälle zwar "möglichst vollständig" verwertet werden. Doch in der Praxis gibt es gemäss Medienaussagen des Bundesamtes für Umwelt einigen Spielraum. Das Problem ist der Preis: Recycling-Baustoffe sind zwar von guter Qualität, da neuer Kies in der Regel aber günstiger ist, fehlt der Anreiz, Recycling-Material einzusetzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulats. Bei Annahme des Postulats - und bei Annahme des Postulats Bourgeois (20.3062) - wird er diese zusammen in einem einzigen Bericht behandeln.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.