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Ist die Biodiversität Teil des Mandats der bundesinternen Arbeitsgruppe zu Sustainable Finance?

20.3111 · Interpellation · 2020-03-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit April 2019 sind SNB und Finma teil des Netzwerkes von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zum Thema "Green Finance" (NGFS). Als solches haben sie sich dazu bekannt, "einen Beitrag zur Entwicklung des Umwelt - und Klimarisikomanagements im Finanzsektor und zur Mobilisierung von Investitionen in eine nachhaltige Wirtschaft zu leisten". Die Bundesverwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat u.a. darüber beraten, inwiefern der EU Aktionsplan für nachhaltige Finanzanlage Auswirkungen auf den Schweizer Finanzplatz haben wird bzw. ob und welche Regulierungen es brauchen würde. Gemäss dem NGFS spielen aber nicht nur Klimarisiken, sondern auch andere Umweltrisiken, wie der Biodiversitätsverlust, eine Rolle. Wie mehrere Berichte nach dem WEF in Davos zeigten, führt der Kollaps von Ökosystemen zu weitreichenden ökonomischen Verlusten und zu steigenden finanziellen Risiken. Die Brände in Australien zeigen; zerstörte Ökosysteme (Böden, Korallenriffe, Trinkwassereinzugsgebiete etc.) können wichtige Leistungen nicht mehr erbringen. Kosten in Millionenhöhe für Tourismusindustrie, Landwirtschaft, Gesundheitssystem entstehen. Gar um 11 Prozent ist etwa die Produktion des Bergbauunternehmens BHP eingebrochen, aufgrund des Rauches.

Der Bundesrat wird deswegen angefragt:

1. Ist der Biodiversitätsverlust und sind die daraus resultierenden finanziellen Risiken Teil der Abklärungen der Arbeitsgruppe des Bundes zum nachhaltigen Finanzmarkt?

2. Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die bundesinterne Arbeitsgruppe, unter der Leitung des SIF und in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren Behörden, hat unter anderem die Aufgabe, die Finanzmarktregulierung in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu prüfen. Zudem hat der Bundesrat das EFD beauftragt (vgl. https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-77424.html), die folgenden Punkte unter dem Aspekt der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen zu vertiefen: 1. Pflicht zur systematischen Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen für Kunden, Eigner und Investoren; 2. Stärkung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten; 3. Berücksichtigung der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen in allen Fragen, welche die Finanzmarktstabilität betreffen. Biodiversität und der damit verbundene Schutz der Ökosysteme sind damit ebenfalls Teil des Auftrags und werden bei den Arbeiten berücksichtigt.

In seinem Aktionsplan zur Strategie Biodiversität anerkennt der Bundesrat, dass auch der Finanzsektor für den Erhalt der Biodiversität eine Rolle spielen soll (vgl. Ip Marti 19.3591: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193591). Der Biodiversitätsverlust und die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind Teil der Umweltrisiken und werden - neben anderen Umweltrisiken - bei den weiteren Arbeiten der Behörden, u.a. von der bundesinternen Arbeitsgruppe zu Sustainable Finance, berücksichtigt. Dies im Wissen darum, dass die methodischen Grundlagen für die Integration von Biodiversitätsrisiken in Finanzierungs- und Investitionsentscheiden sowie die Transparenz über die Biodiversitätsauswirkungen von solchen Entscheiden aktuell erarbeitet werden. Diese werden zum geeigneten Zeitpunkt in die strategischen Arbeiten einfliessen (vgl. Po. Masshardt 19.4503, https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20194503).

Antwort des Bundesrates.

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