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20.3112 · Interpellation · 2020-03-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bei etwa 60 Prozent der Berufsausbildungen, inklusive Berufsatteste, ist im Rahmen der Ausbildungspläne kein Fremdsprachenunterricht vorgesehen. Das kann sich nachteilig auf die Chancen der jungen Berufsleute auf dem Arbeitsmarkt auswirken.

Zudem wird an vielen Berufsfachschulen auch keine Möglichkeit für das Erlernen einer Fremdsprache auf freiwilliger und kostenloser Basis angeboten. Dies benachteiligt die Berufsausbildung und senkt ihre Attraktivität gegenüber der universitären Ausbildung.

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er die Einführung eines freiwilligen und kostenlosen Angebots für Berufsschülerinnen und Berufsschüler für das Erlernen einer der folgenden Fremdsprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch?

2. Teilt er die Auffassung, dass ein solches Angebot die Attraktivität der Berufsbildung steigern würde?

3. Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten für ein solches Angebot?

4. Welche gesetzgeberischen oder andere Massnahmen müssten für eine landesweite Einführung eines solchen Angebotes getroffen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat legt grossen Wert auf die Mehrsprachigkeit und den Erwerb der Landessprachen. In der Kulturbotschaft hat er deshalb dem Sprachaustausch in der Berufsbildung sowie der Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache Priorität eingeräumt. Auch in der Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Berufsbildung (Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) ist die Förderung des Fremdsprachenerwerbs für den Bund ein wichtiger Aspekt der Weiterentwicklung der Berufsbildung. Hier ist seit jeher Flexibilität gefragt, um den spezifischen Bedürfnissen der verschiedenen Berufe gerecht zu werden. Diesen Punkt hat der Bundesrat im Übrigen in seinem Bericht "Förderung des Fremdsprachenerwerbs in der beruflichen Grundbildung" in Erfüllung des Postulats 14.4258 Bulliard-Marbach, der am 8. November 2017 verabschiedet wurde, vertieft behandelt.

Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt.

1. Angebote für freiwillige Sprachkurse sind in der Berufsbildungsverordnung (BBV) bereits vorgesehen, und zwar in Artikel 20 Absatz 4: Die Berufsfachschulen sorgen für ein ausgewogenes Angebot an Frei- und Stützkursen. Sie ermöglichen insbesondere Freikurse in Sprachen.

2. Die Förderung von Fremdsprachen in der Berufsbildung ist unerlässlich, zumal schon in der obligatorischen Schule alle Schülerinnen und Schüler der Schweiz mindestens zwei Fremdsprachen (davon eine Nationalsprache) lernen. Diese Ausgangslage gilt es zu nutzen, nicht nur im Hinblick auf die längerfristigen Berufsaussichten, sondern auch um junge Talente in die Berufsbildung zu locken. Die in der BBV vorgesehenen freiwilligen Sprachkurse sind eines der verfügbaren Instrumente. Der Spracherwerb im Rahmen der Berufsbildung ist auch in anderer Form möglich, namentlich über einen Sprachaustausch oder zweisprachigen Unterricht.

3. Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, an ihren Berufsfachschulen freiwillige Sprachkurse anzubieten. Diese Kurse sind gratis und so organisiert, dass sie die Bildung in beruflicher Praxis nicht beeinträchtigen. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der jährlich an die Kantone ausgerichteten Pauschalbeiträge für die Berufsbildung an diesen Kosten. Auch gewisse Lehrbetriebe bieten ihren Lernenden Sprachkurse an und übernehmen einen Teil der anfallenden Kosten. Überdies kann der Bund gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe d des Berufsbildungsgesetzes (BBG) gezielt besondere Leistungen unterstützen. Seit 2012 hat das SBFI insgesamt über 2,3 Millionen Franken an Projekte zur Förderung der Sprachkenntnisse und der Mobilität beigetragen. Diese Projektförderung ist ein wichtiges Instrument, das auch in der BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt werden soll.

4. Der Bund verfügt über die genannte Gesetzesgrundlage für kostenlose und freiwillige Sprachkurse. Die Organisationen der Arbeitswelt entscheiden je nach Bedarf darüber, ob in der Bildungsverordnung eines bestimmten Berufs der Unterricht einer zweiten Landessprache festgeschrieben wird und wenn ja, welche Sprache dies ist. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die vorhandenen Gesetzesgrundlagen für ausreichend.

Antwort des Bundesrates.