20.3117 · Motion · 2020-03-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Risiken der Aufnahme von Mineralölen in Kosmetika zu mindern.
Begründung
Mineralöle sind Hauptbestandteil zahlreicher Kosmetika für die Lippen. Gewisse Mineralöle können krebserzeugende Substanzen enthalten; andere können sich auch im Organismus ansammeln, namentlich in den Lymphknoten oder in der Leber. In Lebensmitteln sind diese Substanzen bereits verboten; dieses Verbot sollte auch für Lippenbalsame und Lippenstifte gelten, weil ein Teil dieser Produkte aufgenommen wird. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in zahlreichen Lippenbalsamen einen sehr hohen Wert dieser Substanzen gemessen. Die FRC (Fédération romande des Consommateurs = Westschweizer Konsumentenverband) hat diese Substanzen auch in Kinderschminke festgestellt. Um dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen und da es bekanntlich Alternativen gibt, wird der Bundesrat beauftragt, diese Substanzen in Kosmetika, die möglicherweise aufgenommen werden, zu verbieten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mineralöle sind komplexe Gruppen chemischer Gemische, die unter anderem in Kosmetika, Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungen verwendet werden.
Gemäss Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) dürfen sie in Kosmetika nur dann verwendet werden, wenn dadurch die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährdet wird (Art. 15 LMG). Die Unbedenklichkeit der betreffenden Produkte, in diesem Fall der Lippenpflegeprodukte und der einzelnen Inhaltsstoffe, muss von den Unternehmen im Rahmen der Selbstkontrolle nachgewiesen werden.
In Lebensmitteln sind Mineralöle nicht verboten; die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch die Einhaltung der guten Herstellungspraxis, damit der Gesundheitsschutz gewährleistet ist.
Im Bereich der Kosmetika beteiligt sich die Schweiz aktiv an einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für kosmetische Erzeugnisse, in der die Mineralöle bereits 2018 thematisiert wurden. Nach der Auswertung der in den Mitgliedstaaten und auch in der Schweiz erhobenen Daten kam die Kommission zum Schluss, dass eine vertiefte toxikologische Beurteilung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) angesichts des tatsächlichen begrenzten Risikos dieser Stoffe für die menschliche Gesundheit nicht gerechtfertigt sei. Die Kommission empfiehlt zudem, die vom europäischen Verband der Parfümerie- und Körperpflegemittelindustrie (Cosmetics Europe) verabschiedeten Richtlinien zu befolgen und damit die gute Herstellungspraxis zu gewährleisten. Die Kommission verfolgt die Entwicklung und die Publikation der wissenschaftlichen Daten über diese Stoffe auch weiterhin.
Aufgrund der Ergebnisse der gemeinsamen Kampagne, die die kantonalen Laboratorien Basel-Stadt und Aargau 2019 durchgeführt haben, wurde kein Lippenbalsam verboten, denn es lag keine unmittelbare akute Gesundheitsgefährdung vor. Allerdings wurde ein Mangel bei der Qualität und bei der guten Herstellungspraxis festgestellt, und die Herstellerinnen und Hersteller wurden von den kantonalen Vollzugsbehörden aufgefordert, Massnahmen dagegen zu ergreifen.
Es besteht somit derzeit in der Schweiz kein berechtigter Grund für eine Begrenzung oder gar ein Verbot von Mineralölen in Kosmetika zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist sinnvoller, weiterhin auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten und die wissenschaftlichen Entwicklungen zu verfolgen, um keine technischen Handelshemmnisse zu schaffen, da die Schweiz in diesem Bereich über eine gleichwertige Gesetzgebung wie die Europäische Union (EU) verfügt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.