20.3125 · Motion · 2020-03-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten, mit dem die Berufsfischerei langfristig etabliert wird. Durch die Einführung einer Nothilfe sollen in erster Linie diejenigen Berufsfischerinnen und -fischer unterstützt werden, die diese Hilfe anfordern und deren wirtschaftliche Lage eine Unterstützung rechtfertigt.
Begründung
Die Schweizer Berufsfischerei ist in der Krise. Die Nachfrage nach lokalen Qualitätsprodukten nimmt zwar stetig zu, aber die Fischerinnen und Fischer können sie mangels Fischen in den Schweizer Seen nicht befriedigen. Der Bericht in Antwort auf das Postulat 15.3795 vom 31. Januar 2019 zeigt klar auf, dass die Berufsfischerei in der Schweiz im Verschwinden begriffen ist. Die Gründe dafür sind mannigfaltig: invasive Arten (Kormorane, Quagga-Dreikantmuscheln etc.), Erwärmung der Gewässer, chemische Veränderungen der Wasserzusammensetzung, Mikro- und Makroverunreinigungen. Wegen dieser Prozesse nimmt die Zahl der Berufsfischerinnen und -fischer in einem besorgniserregenden Mass ab! Aber die Berufsfischerei ist ein Schlüsselelement der Esskultur in der Schweiz, und sie gewährleistet den Konsumentinnen und Konsumenten, dass die Fische unter Einhaltung strenger Umweltschutzregeln gefangen wurden und kurze Transportwege zurückgelegt haben. Die Berufsfischerei ist ein wichtiges historisches und kulturelles Erbe. Ihr Verschwinden - es ist gewissermassen vorprogrammiert - muss den Bundesrat zum raschen Handeln bewegen, damit diesem uralten Beruf in der Schweiz eine Zukunft beschieden ist. Die inländische Berufsfischerei muss vom Bund finanziell unterstützt werden können, mit Nothilfen, die in erster Linie an Fischerinnen und Fischer in der Krise ausgerichtet werden. Diese Unterstützung wäre für den Bundeshaushalt verkraftbar. Sie könnte aber auch durch eine Steuer finanziert werden, die auf der Einfuhr von Fischen aus Ländern mit einer besonders laschen Umweltschutzgesetzgebung erhoben würde. Darüber hinaus gilt es auf die Rolle der Berufsfischerinnen und -fischer als Hüter der Seen (Biodiversität, Klimawandel etc.) hinzuweisen. Denkbar wäre eine wissenschaftliche Überwachung, die auf Bundesebene finanziert und koordiniert würde und an welcher sich die Wissenschaft, die lokale Berufsfischerei und die kantonalen Fischereiverwalterinnen und -verwalter beteiligen würden. An den so erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen würden sich dann die künftigen Entscheidungen über die Wasserwirtschaft orientieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Berufsfischerei aufgrund der wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen sowie dem hohen Altersdurchschnitt innerhalb der Branche grossen Veränderungen unterworfen ist. Die Einführung einer finanziellen Nothilfe für ökonomisch bedürftige Betriebe erachtet er jedoch nicht als zielführend.
Der festzustellende Wandel bei der Fischerei stellt die Nutzung der einheimischen Ressource Fisch als regionales Nahrungsmittel nicht grundlegend in Frage. Die Berufsfischerei hat durchaus Zukunftschancen und unterstützende Massnahmen wurden auf Basis des Berichts in Erfüllung des Postulates 15.3795 "Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern" der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates bereits eingeleitet. Neben diesen Massnahmen wird ebenfalls die Bedeutung von Massnahmen zur Verbesserung der ökologischen Rahmenbedingungen für die Fischerei beschrieben. Begradigte Gewässer, Einträge aus der Landwirtschaft, aus Siedlungen und Industrie in die Gewässer, Mikroverunreinigungen, Wasserkraftnutzung oder standortfremde Arten setzen die Gewässer und damit die aquatischen Lebewesen stark unter Druck. Deshalb will der Bundesrat die in diesen Bereichen bereits laufenden Massnahmen fortführen. Weiter hat der Bundesrat zuhanden der Kantone und der Berufsfischerei Massnahmen zum Management und zur Planung der Fischerei empfohlen sowie den Aufbau einer nationalen Plattform zur Berufsfischerei unter der Federführung der Kantone angeregt.
Die Kantone sind die Eigentümer der Fischereiregale und für die Regelung des Fisch- und Krebsfangs zuständig (Bundesverfassung Artikel 79 [BV; SR 101]; Bundesgesetz über die Fischerei [BGF; SR 923.0]). In der klaren Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen finanziert der Bund via BGF keine Massnahmen, die der fischereilichen Nutzung dienen. Die Kantone können ihrerseits bereits heute Berufsfischerinnen und Berufsfischer bzw. ihr Wissen einbeziehen, beispielsweise für Forschungsarbeiten, und sie dafür entschädigen. Für ökologische Massnahmen wie beispielsweise für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Wassertiere, für Forschungsarbeiten sowie für die Information der Bevölkerung über die Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern können die Kantone beim Bund Finanzhilfen beantragen (Art. 12 Abs. 1 BGF). Weiter können im Haupterwerb tätige Berufsfischer und Berufsfischerinnen gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) im Rahmen der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR913.1) Investitionshilfen beantragen.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die heutigen Rechtsgrundlagen und die Kompetenzordnung zwischen dem Bund und den Kantonen sowie die eingeleiteten Massnahmen angemessen und ausreichend sind.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.