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20.3166 · Motion · 2020-04-29

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Akteuren im Gesundheitswesen ein Inventar der Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen zu erstellen und auf nationaler und internationaler Ebene Lösungen zu erarbeiten. Insbesondere sollen die Voraussetzungen für eine vermehrte Produktion von Medikamenten und Impfstoffen in der Schweiz oder in Europa geprüft werden. Namentlich ist die Herausforderung durch den kleinen Heimmarkt Schweiz mit neuen Lösungen wie internationalen Abnahmeverträgen zu adressieren. Ausserdem sind die Lagerbestände des Bundes und der Kantone auszuweiten. Insbesondere soll der Bundesrat die Erweiterung und Anpassung des Mandats der Armeeapotheke prüfen, damit sie bei Engpässen die subsidiäre Funktion einer Bundesapotheke für zugelassene oder nach Rezeptur hergestellte Arzneimittel übernehmen kann.

Begründung

Die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Medikamenten und Impfstoffen ist bei einzelnen Wirkstoffen dadurch zunehmend in Frage gestellt, dass oft unter Kostenaspekten auf einen einzigen Produktionsstandort, welcher teilweise in geographischer Ferne liegt, limitiert ist. Medikamentenknappheit kann dadurch entstehen, dass der Allein-Hersteller des Wirkstoffs mit einem Qualitätsproblem konfrontiert ist und die inspizierende FDA die Produktionsstätte, welche typischerweise in Indien oder China liegt, wegen Qualitätsmankos schliesst. Die Knappheit kann auch entstehen, wenn der Allein-Hersteller die Produktion des Medikaments wegen aus seiner Sicht ungenügender Vergütung einstellt oder spezifische Märkte nicht mehr bedient. Die Medikamentenknappheit betrifft in aller Regel Generika oder Off-Patent-Präparate, deren Wirkstoffe an kostengünstigen Standorten produziert werden. Auch bei den Impfstoffen treten Versorgungsengpässe regelmässig auf, obwohl in Europa zahlreiche Produktionsstandorte angesiedelt sind. Es kommt vor, dass gängige Impfstoffe zwar von der EMA, aber nicht von Swissmedic zugelassen sind. Sodann hat die Schweiz nicht Anschluss an internationale Einkaufsgemeinschaften, und der Vergütung der Impfstoffherstellung durch die internationalen Gesundheitssysteme fehlt der Anreizcharakter. Zudem ist die Aufnahme von Impfstoffen in die Vergütung durch die Krankversicherer vergleichsweise hürdenreich. Der Vorteil der Schweiz ist, dass sie ein Pharmastandort ist, und sie verfügt über Produktionsinfrastruktur, die rasch hochgefahren werden könnte. Der Nachteil ist, dass die Produktionsmenge für den Heimmarkt bescheiden ist und in wenigen Tagen hergestellt werden kann. Für Hersteller, welche bereit wären, in der Schweiz zu produzieren, ist deshalb unabdingbar, dass sie Zugang zu weiteren und grossen Märkten hätten. Internationale Verträge über Abnahmeverpflichtungen könnten eine Lösung darstellen. Die Schweiz müsste hier eine aktive Rolle spielen. Die Armeeapotheke spielt bereits heute eine wichtige Rolle bei der Lagerung von Medikamenten. Sie könnte eine noch wichtigere Rolle bei der Sicherstellung ausreichender Vorräte an als wesentlich erachteten Medikamenten (Antibiotika, Antipyretika usw.) spielen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Versorgungsengpässe mit Arzneimittel und Impfstoffe nehmen auch in normalen Zeiten weltweit zu. Betroffen sind vorwiegend Antibiotika, Schmerzmittel und Krebstherapeutika. Für einige Impfungen gegen Kinderkrankheiten stehen nicht genügend Impfdosen zur Verfügung. Die Coronakrise hat die Schwierigkeiten in der Versorgung im Bereich Arzneimittel weiter akzentuiert.

Bereits anfang 2016 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Heim (12.3426) einen Bericht, der 11 Empfehlungen in den vier Handlungsfeldern Herstellung, Lagerhaltung, Zulassung, Preisbildung und Vergütung umfasst. Diese richten sich an den Bund selbst, die Kantone sowie die Leistungserbringer.

Fünf Empfehlungen zuhanden des Bundes wurden bisher umgesetzt. Die bei zwei Revisionsetappen des Heilmittelgesetzes ergriffenen Massnahmen haben die Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten der Fachleute verbessert, sie zeigen aber offensichtlich noch nicht die volle Wirkung. Zum einen braucht es eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Leistungserbringern und der Industrie sowie länderübergreifende Vorgehensweisen. Zum anderen ist Klarheit notwendig, mit welchen zusätzlichen Instrumenten eine möglichst grosse Wirkung zur Verbesserung der Versorgungssituation erzielt werden kann.

Das Bundesamt für Gesundheit ist zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke daran, einen Folgebericht zu verfassen. Dieser Bericht basiert auf einer Befragung der relevanten Akteure zu den Herausforderungen bei der Versorgung mit essentiellen Arzneimitteln und stellt die aktuelle Lage dar. Er beschreibt mögliche Stossrichtungen bei der Marktüberwachung, der Lagerhaltung und des Marktzugangs für die pharmazeutische Industrie. Weiter greift er die Frage einer Eigenbeschaffung/-herstellung essentieller Arzneimittel durch den Bund sowie die Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Initiativen auf. Aufgrund der Pandemiebekämpfung musste die Fertigstellung dieses Berichts auf Herbst 2020 verschoben werden. Danach wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe die Massnahmen konkretisieren und sich anschliessend mit den Akteuren des Arzneimittelmarktes darüber austauschen.

Vor diesem Hintergrund begrüsst der Bundesrat die Stossrichtung dieser Motion. Er ist bereit, die aufgeführten Prüfaufträge im Rahmen des genannten Berichts der Verwaltung aufzunehmen. Allerdings weist er darauf hin, dass auch zukünftig die privaten Akteure der Industrie und Leistungserbringer eigenverantwortlich dafür besorgt sein müssen, dass sie ihre Lieferverpflichtungen einhalten bzw. die notwendigen Lagerbestände aufgebaut haben.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.