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Millionäre besteuern, um Gemeinwesen zu finanzieren und Arbeitsplätze zu retten

20.3174 · Motion · 2020-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine "Covid-19-Solidaritätssteuer" auf Vermögen von über drei Millionen einzuführen und mit dem Ertrag die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Familien, die Handwerksbetriebe und die Kleinunternehmen zu unterstützen.

Begründung

Die Covid-19-Krise hat die Wirtschaft weltweit überrollt. Unser Land sieht sich mit einer wirtschaftlichen und sozialen Ausnahmesituation nie dagewesenen Ausmasses konfrontiert: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ihre Stelle verloren; weitere Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden aller Wahrscheinlichkeit dasselbe Schicksal erleiden; zahlreiche Inhaberinnen und Inhaber kleiner Unternehmen, Selbstständigerwerbende und Landwirtschaftsbetriebe laufen Gefahr, Konkurs zu gehen; immer mehr Familien sind von Unsicherheit und Armut bedroht.

Eine einmalige Abgabe von 2 Prozent auf Vermögen von über drei Millionen würde rund 17,5 Milliarden einbringen. Diese Mittel könnten direkt eingesetzt werden, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien und Kleinunternehmen zu unterstützen, die wegen der Coronakrise in finanzielle Not geraten sind.

Es ist nicht haltbar, dass die Kosten der Krise einzig auf die Einkommensschwachen, die Mittelschicht und die Angestellten unseres Landes abgewälzt werden.

Wer bisher stark von der neoliberalen Politik der letzten Jahrzehnte profitiert hat, muss nun seinen Beitrag zum Allgemeinwohl und zur Wiederankurbelung der Wirtschaft leisten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bestrebt, die zur Bewältigung der Coronakrise notwendigen Massnahmen mit den bestehenden Einnahmenquellen zu finanzieren. Dank der vorsichtigen Haushaltspolitik der letzten Jahre besteht hierfür finanzpolitischer Spielraum. Die Ankündigung bzw. Einführung einer zusätzlichen Steuer im Zuge des Corona-bedingten Wirtschaftseinbruchs dürfte die Rezession verschärfen und die konjunkturelle Erholung verzögern. Der Verzicht auf die krisenbedingte Einführung neuer Steuern stärkt zudem das Vertrauen der Wirtschaftsakteure in die Beständigkeit der Rechtsordnung und damit die Rechts- und Planungssicherheit.

Jede vom Bund erhobene Steuer bedarf einer ausdrücklichen Verfassungsgrundlage, unabhängig davon, ob die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden oder in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Weil eine solche für die Erhebung einer Vermögenssteuer fehlt, wäre zur Erfüllung des Anliegens der Motion eine Verfassungsänderung mit Zustimmung von Volk und Ständen notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.