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20.3181 · Motion · 2020-05-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Tessin ein Moratorium für die Erteilung von Grenzgänger- und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweise G und B) zu erlassen, um die Wiederanstellung der arbeitslosen, im Kanton wohnenden Personen zu erleichtern, deren Zahl infolge der Coronakrise dramatisch ansteigen wird.

Begründung

Allen ist klar, dass die coronabedingte gesundheitliche Notlage eine Notlage für die Wirtschaft, die Beschäftigung und die Gesellschaft nach sich zieht.

Das Tessin gehört, gemessen an der Bevölkerungszahl, weltweit zu den am stärksten von der Pandemie betroffenen Gebieten. In starkem Masse für diese Situation verantwortlich ist der Bundesrat, der sich geweigert hat, die Grenzen zu Italien rechtzeitig zu schliessen. Seine Begründung, das Virus mache nicht an den Grenzen Halt, mutet geradezu grotesk an. Der Bundesrat hat das Tessin der Gefahr einfach ausgesetzt.

Die Anzahl Ansteckungen und Todesopfer liegt im Tessin weit über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Diese Gesundheitslage hat darum in diesem Kanton zu härteren Lockdown-Massnahmen geführt als im Rest der Schweiz (vgl. dazu die "Krisenfenster"). Entsprechend grösser ist hier auch der Schaden für die Wirtschaft und die Beschäftigung. In diesem Zusammenhang ist es unhaltbar, dass der Bundesrat nun aufs Tempo drückt bei der vollständigen Wiedereinführung der Personenfreizügigkeit und bei der Erteilung neuer Ausweise G und B in der Coronazeit, in der die Zahl der im Tessin lebenden arbeitslosen Personen dramatisch ansteigt.

Noch nie waren die Personenfreizügigkeit und damit die Ankunft ausländischer Arbeitskräfte, die die ortsansässigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdrängen, unhaltbarer gewesen als in der heutigen Situation.

Darum ist nun ein neues, viel bedeutenderes "Krisenfenster" zu öffnen: Der Kanton Tessin muss dazu ermächtigt werden, neue Anträge auf Ausweise G und B zurückzuweisen und den Inländervorrang in der Form, der die Stimmberechtigten in der Volksabstimmung zugestimmt haben, und nicht etwa in der im Parlament verabschiedeten Light-Version, mit allem Nachdruck durchzusetzen, und all dies mit dem Ziel, die arbeitslosen Tessinerinnen und Tessiner wieder auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Tessin aufgrund seiner Nähe zur Lombardei zu den am stärksten von COVID-19 betroffenen Kantonen gehört.

Wie im Rest der Schweiz, so haben auch die Unternehmen im Kanton Tessin in allererster Linie mit dem Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung reagiert und damit zahlreiche Entlassungen verhindert. Die Tessiner Unternehmen haben für 56 Prozent der Beschäftigten einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung gestellt. Der Einsatz dieses wichtigen Instruments erfolgte im Kanton Tessin früher und stärker als in der übrigen Schweiz. Die Arbeitslosenversicherung ist damit ein konjunktureller Stabilisator, der auch einer regional unterschiedlichen Betroffenheit Rechnung trägt.

Das Ziel des Bundesrates ist es, die Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus schrittweise zu lockern und so zur Normalität zurückzukehren. Jeder Schritt erfolgt nach einer Risikoanalyse, die die gesundheitliche und wirtschaftliche Situation sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt gleichermassen berücksichtigt. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im Vordergrund. Diesbezüglich teilt der Bundesrat die Besorgnis des Motionärs. Er ist aber überzeugt, dass die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass sich unsere Wirtschaft wieder erholen wird. Dies sichert das Überleben der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze nicht nur der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern auch der inländischen Arbeitskräfte.

Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass - trotz den nötigen Einschränkungen - dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) das benötigte Personal stets verfügbar war, insbesondere im Gesundheitssektor und vor allem im Kanton Tessin. Die Schweiz ist nach wie vor von ausländischen Arbeitskräften abhängig.

Der Bundesrat legt aber weiterhin Wert auf eine konsequente Umsetzung der Begleitmassnahmen zur Personenfreizügigkeit. Die konsequente Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials durch Schweizer Arbeitgeber ist dabei von grosser Bedeutung. Deshalb hat der Bundesrat die Stellenmeldepflicht per 8. Juni 2020 wieder aktiviert.

Neben diesem strategischen Ziel erinnert der Bundesrat an die vertraglichen Verpflichtungen der Schweiz. Nach Artikel 5 Anhang I des FZA darf der Aufnahmestaat die aufgrund dieses Abkommens eingeräumten Rechte durch Massnahmen einschränken, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind. Die Schweiz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ab dem 13. März 2020 dringliche Massnahmen bei der Einreise in ihr Hoheitsgebiet beschlossen. Diese Bestimmung erlaubt hingegen keine Einschränkungen aus wirtschaftlichen Gründen Die Einführung eines Moratoriums für die Erteilung von G- und B-Bewilligungen im Tessin in einer Phase, in der sich die Gesundheitslage verbessert, würde dem FZA widersprechen und dem strategischen Ziel zuwiderlaufen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.