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20.3231 · Motion · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, ein nationales Programm zur besseren Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen zu schaffen. Die verbesserte Ausbildung von Fachpersonen, welche mit Kindern arbeiten sowie eine wissenschaftlich fundierte Evaluation bereits bestehender Instrumente und Prozesse sollen die obersten Ziele sein. Auf einer neu geschaffenen Nationalen Plattform sollen die gewonnen Erkenntnisse den nationalen, kantonalen und regionalen Akteuren bekanntgemacht werden. Eine Informationskampagne soll Fachpersonen auf bereits vorhandene Unterstützungsangebote hinweisen und generell für das Thema sensibilisieren.

Begründung

Ein nationales Programm zur besseren Früherkennung von Kindswohlgefährdungen ist aus den folgenden Gründen notwendig:

1. Das Thema der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen ist in der Ausbildung von Fachpersonen (z.B. Betreuung, Pflege) noch kaum systematisch verankert. Das führt dazu, dass Fachpersonen zu oft mangels nötigen Wissens gefährdete Kinder nicht erkennen. Dies ist auch darum gravierend, weil Fachpersonen oft die ersten ausserfamiliären Personen sind, welche mit gefährdeten Kindern in Kontakt kommen. In dieser Position könnten sie mit der entsprechenden Ausbildung gefährdete Kinder früh erkennen und so viel Leid vermeiden.

2. Es bestehen Lücken im Bereich der Evaluation der bereits eingesetzten Instrumente zur Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen: Viele Kantone setzen z.B. eigene Leitfäden ein, doch wurden deren Inhalte und die Effekte ihrer Anwendung bis jetzt nie wissenschaftlich evaluiert. Eine solche Evaluation würde allen Kantonen wichtige Hinweise zur Verbesserung ihrer Instrumente und Prozesse liefern.

3. Über die geforderte Nationale Plattform könnte der Austausch zwischen Bund, kantonalen und gemeinnützigen Akteuren auf diesem Gebiet gefördert sowie Beispiele von Best Practice ausgetauscht werden.

4. Es gibt bereits viele bestehende Auskunftsstellen, bei denen sich Fachpersonen zum Thema Kindeswohlgefährdungen niederschwellig Rat holen können. Durch einen, dank dem nationalen Programm höheren Bekanntheitsgrad unter Fachpersonen könnten diese Angebote zu vermehrtem präventiven Handeln zu Gunsten gefährdeter Kinder beitragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat das Thema der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen in seinem Bericht "Früherkennung innerfamiliärer Gewalt bei Kindern durch Gesundheitsfachpersonen" vom 17. Januar 2018 in Erfüllung des Po. Feri 12.3206 umfassend analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass ein Handlungsbedarf ausgewiesen ist, dass aber für die Umsetzung von Massnahmen zur Prävention und zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen in erster Linie die Kantone und Gemeinden sowie die Bildungsanbieter zuständig sind. Zudem ist es wichtig, Massnahmen zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen auf die einzelnen Berufsgruppen und den konkreten Anwendungskontext abzustimmen. Sie machen vor allem dann Sinn, wenn sie eingebettet sind in ein Konzept, welches den regionalen bzw. kantonalen Kontext berücksichtigt und die interinstitutionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit der involvierten Akteurinnen und Akteure regelt.

Ausserdem wurde die medizinische Versorgung von Fällen häuslicher Gewalt, insbesondere von minderjährigen Opfern, kürzlich im Rahmen eines Bundesratsberichts eingehend analysiert (Bericht vom 20. März 2020 in Erfüllung des Postulats 14.4026 "Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz"). In seinen Schlussfolgerungen forderte der Bundesrat die Kantone dazu auf, ein flächendeckendes, kantonales Gesamtkonzept einzuführen. Zudem erklärte er sich bereit, Schritte dahingehend einzuleiten, das Thema häusliche Gewalt stärker in die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten zu integrieren.

Die Finanzierung und Umsetzung eines nationalen Programms zur Förderung der Früherkennung innerfamiliärer Gewalt und anderer Kindeswohlgefährdungen lehnt der Bundesrat jedoch nach wie vor ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.