20.3271 · Interpellation · 2020-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Gemeinde Haute-Sorne im Kanton Jura soll ein geothermisches Stromprojekt realisiert werden. Der kantonale Sonderplan "Pilotprojekt Tiefengeothermie" wurde am 2. Juni 2015 genehmigt. Das Bundesgericht hat dessen Gültigkeit am 21. November 2018 bestätigt. Das Bundesamt für Energie (BFE) unterstützt das Projekt finanziell.
Nach einem Erdbeben in Südkorea hat der Schweizerische Erdbebendienst (SED) auf Wunsch der jurassischen Regierung am 18. Oktober 2019 einen Bericht zur Beurteilung des seismischen Risikos des Geothermieprojekts Haute-Sorne verfasst. Der Bericht hebt einerseits die Mängel und die ungerechtfertigt eingegangenen Risiken im südkoreanischen Projekt hervor. Andererseits bestätigt er die vorgeschriebenen Auflagen und das vorgesehene Risikomanagement des Projekts Haute-Sorne. Trotz dieser wissenschaftlichen Unbedenklichkeitserklärung gab die Regierung des Kantons Jura am 6. April 2020 bekannt, ein Verfahren einleiten zu wollen, an dessen Ende die Aufhebung der Bewilligungen stehen könnte.
Das Projekt Haute-Sorne soll die Tiefengeothermie in der Schweiz mit einer neuen Methode voranbringen. Diese Methode minimiert die seismischen Risiken und führt zu einer grösseren Energieproduktion. Zudem soll sie bei erfolgreicher Durchführung später in vielen Gebieten der Schweiz zur Anwendung kommen. Falls das Projekt tatsächlich gestoppt würde, wäre dies ein schwerer Rückschlag für weitere geothermische Stromprojekte in der Schweiz. Die negative Signalwirkung wäre speziell für Investoren von anderen Standorten verheerend.
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass ein rechtskräftig bewilligtes und vom BFE unterstütztes Projekt allenfalls gestoppt wird?
2. Was unternimmt der Bundesrat, damit das geothermische Stromprojekt in Haute-Sorne realisiert werden kann?
3. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit die Rechtssicherheit bei Geothermie-Investitionen gewahrt bleibt und so ein Beitrag zu Erreichung der Energiestrategie 2050 geleistet werden kann?
4. Was unternimmt der Bundesrat, um die Akzeptanz von geothermischen Wärmeprojekten einerseits und geothermischen Stromprojekten andererseits in der Bevölkerung zu fördern?
5. Was unternimmt der Bundesrat, damit weitere geothermische Strom- und Wärmeprojekte realisiert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1:
Der Bundesrat bedauert den möglichen Widerruf der vom Bundesgericht bestätigten rechtskräftigen Bewilligung. Das Pilotprojekt in der Gemeinde Haute-Sorne im Kanton Jura ist für den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien von grosser Bedeutung. Der Abbruch würde den Zielen der Energiestrategie entgegenlaufen, die vom Schweizer Stimmvolk und auch vom Kanton Jura am 21. Mai 2017 deutlich angenommen wurde. Einerseits stehen die Kantone gemäss Artikel 4 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) in der Pflicht, ihre Energiepolitik mit jener des Bundes zu koordinieren, und andererseits hat sich der Kanton Jura im Artikel 3b seines Energiegesetzes dazu ebenso verpflichtet. Die Kantone haben die Notwendigkeit einer diversifizierten Energieversorgung zu berücksichtigen und eine Mitverantwortung für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu tragen (Art. 2 EnG; Urteil des Jurassischen Verfassungsgerichts vom 27. Juni 2018). Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich die jurassische Regierung trotz des vom Interpellanten erwähnten Berichts des Schweizerischen Erdbebendienstes zu einer Umkehr ihrer Ausführungen am 19. Dezember 2018 hat bewegen lassen. Damals wies sie das kantonale Parlament darauf hin, dass es aus rechtlicher und technischer Sicht keine Rechtfertigung für den sofortigen Stopp und für einen Widerruf der Bewilligung gibt.
Zur Frage 2:
Der Bundesrat hat keine Kompetenz, sich in kantonale Bewilligungsverfahren einzumischen. Er erachtet es als wichtig, dass die Kantone den Projektanten Rechtssicherheit gewähren, indem sie stabile Rahmenbedingungen schaffen und die Verfahren rasch und effizient durchführen. Der Bund unterstützt das Geothermieprojekt in Haute-Sorne mit einer Subvention von 90 Mio. Franken. Sollte der Widerruf rechtskräftig werden, so stoppt der Bund die Subventionszahlungen. Falls das Projekt realisiert werden kann, die Untergrundarbeiten erfolgreich verlaufen und es dereinst zur Strombereitstellung kommt, wird das Projekt zusätzlich durch eine Einspeisevergütung unterstützt.
Zur Frage 3:
Der Widerruf richtet sich nach kantonalem Recht. Damit erneuerbare Energieprojekte realisiert werden können, hat der Bund mit dem EnG, dem Raumplanungsgesetz und der Umweltschutzgesetzgebung die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen.
Zur Frage 4:
Die Akzeptanz für Geothermieprojekte von der Nutzung mittels Erdwärmesonden bis hin zu Stromprojekten ist bei der betroffenen Bevölkerung generell hoch, beispielsweise bei Projekten in den Kantonen Genf und Waadt. Selbst das Projekt in St. Gallen, das aus technischen Gründen abgebrochen werden musste, erfreute sich einer starken Akzeptanz in der lokalen Bevölkerung. Der Bund stellt gemeinsam mit dem Dachverband Geothermie Schweiz mittels diverser Kommunikationsprojekte relevante Informationen zur Geothermie bereit und macht die wissenschaftlichen Fakten zugänglich.
Zur Frage 5:
Der Bundesrat verfolgt konsequent die Absicht, die Nutzung der erneuerbaren Energien inkl. Geothermie im Rahmen der Energiestrategie und der Klimapolitik voranzutreiben. Er tut dies konkret durch die Weiterführung und Anpassung der entsprechenden Förderartikel im EnG und CO2-Gesetz.
Antwort des Bundesrates.