20.3295 · Motion · 2020-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, Anhang 3 Ziffer 13 der Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) zu ändern und das Zollkontingent von aktuell 1 700 000 Hektolitern befristet, zum Beispiel für die Jahre 2020 und 2021, zu senken.
Begründung
Die COVID-19-Pandemie trifft den Schweizer Weinbau hart. Aufgrund der Schliessung der Gastronomie ist der wichtigste Absatzkanal für die Schweizer Weine von einem Tag auf den anderen verschwunden. Die Situation der bereits vollen Lager der Weinproduzenten spitzt sich dadurch weiter zu. Ohne rasch wirkende absatzfördernde respektive protektionistische Massnahmen für den Schweizer Wein ist zumindest die Weinernte 2020 ernsthaft gefährdet. Damit verbunden sind wirtschaftliche Folgen und entsprechende finanzielle Einbussen in den kommenden Jahren. Neben der Stärkung der Promotion des Schweizer Weins hilft kurzfristig vor allem die Beschränkung der Einfuhr ausländischer Weine. Diese kurzfristige Massnahme schliesst nachhaltige Massnahmen in diesem Bereich wie zum Beispiel die Anpassung der Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Qualitäts- und Produktionserfordernisse nicht aus.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich zu den Vorschlägen einer Senkung des Weinzollkontingents bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen 12.3482 Freysinger "Importkontingente für Wein" und 12.3726 Hiltpold "Weinimportkontingent dem Konsum anpassen" geäussert; beide wurden vom Parlament abgelehnt. In jüngerer Zeit hat der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellation 19.4303 Addor "Die Weineinfuhrkontingente überdenken? " und auf die Motion 19.4410 Nicolet "Das Einfuhrkontingent für ausländische Weine muss um 50 Prozent gesenkt werden" erneut die Argumente und seinen Standpunkt, nicht auf die Neuverhandlung des Weinkontingents einzutreten, dargelegt. Die Tatsache, dass der Motionär eine temporäre Senkung des Weinkontingents vorschlägt, ändert nichts an der bisherigen Meinung des Bundesrates.
Im Jahr 1995 notifizierte der Bund der WTO drei Zollkontingente für Wein: Rotwein (162 Millionen Liter), Weisswein in Flaschen (4,5 Millionen Liter) und offener Weisswein (3,06 Millionen Liter). Im gleichen Jahr beschloss der Bundesrat, die Zollkontingente für Weiss- und Rotwein bis zum 1. Januar 2001 zu einem einzigen Kontingent von 170 Millionen Litern zusammenzulegen. Das Parlament hat die Änderung des Weineinfuhrsystems am 30. April 1997 genehmigt. Die Errichtung eines Weinzollkontingents wird der WTO gemäss den geltenden internationalen Regeln notifiziert. Die Senkung des Umfangs des Weinzollkontingents, wenn auch nur temporär, würde zur Folge haben, dass die gegenüber der WTO eingegangenen internationalen Verpflichtungen der Schweiz betreffend Marktzugang angepasst werden müssten.
Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21) setzt eine solche Anpassung voraus, dass sie mit den Vertragsparteien, die Hauptlieferant sind, verhandelt und diesbezüglich eine Einigung erzielt wurde. Es geht darum, Ausgleichsmassnahmen festzulegen, die die Zugeständnisse auf einem Stand halten müssen, der für den Handel nicht weniger günstig ist als im geltenden Abkommen. Diese Ausgleichsmassnahmen bestehen beispielsweise in der Senkung der Zölle auf Wein, aber auch auf anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.) oder industriellen Produkten.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Weinabsatz aufgrund der am 16. März 2020 getroffenen Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie, insbesondere wegen der Schliessung der Restaurants und dem Veranstaltungsverbot, eingebrochen ist. Die finanziellen Konsequenzen für die Weinbaubetriebe und für die Einkellerer sind schwerwiegend. In diesem Kontext hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 die COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) verabschiedet, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Gestützt auf diese Verordnung sollen 10 Millionen Franken für die Deklassierung von Wein eingesetzt werden. Das Parlament hat den dazu nötigen Nachtragskredit am 4. Juni 2020 gutgeheissen Die Massnahme trägt zur Stabilisierung des Markts bei, der einen Absatzrückgang erlitten hat, und stützt den Traubenpreis für die Ernte 2020.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht im Interesse der Weinwirtschaft in der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft insgesamt ist, WTO-Verhandlungen aufzunehmen, um den Umfang des Zollkontingents temporär zu ändern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.