Wiederbelebung des Tourismus. Kostenfreie ÖV-Transporte und Gepäcktransporte zu Tourismuszielen für die Schweizer Bevölkerung
20.3326 · Motion · 2020-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein System zu finanzieren, mit dem Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die für mindestens eine Nacht einen Beherbergungsbetrieb in unserem Land aufsuchen, vorübergehend ein kostenfreier öV-Transport und Gepäcktransport von Tür zu Tür angeboten werden kann.
Begründung
Der Tourismus gehört zu den Branchen, die von den Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie am meisten betroffen sind. Es wurden schon verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes zu ermuntern, ab diesem Sommer Urlaub in der Schweiz zu machen. Dazu gehören Werbekampagnen auf dem einheimischen Markt, die Ausgabe von Gutscheinen an die Bevölkerung, die diese bei Tourismusanbietern einlösen kann, oder Steuerabzüge von Aufwendungen für Ferien in der Schweiz.
Ein kostenfreier öV-Transport und Gepäcktransport von Tür zu Tür für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die für mindestens eine Nacht einen Beherbergungsbetrieb in unserem Land aufsuchen, ist ein weiteres Mittel, um den Schweizer Tourismus wieder in Schwung zu bringen.
Diese Massnahme hat den zusätzlichen Vorteil, dass sie den öffentlichen Verkehr unterstützt, der ebenfalls stark unter der Covid-19-Krise leidet. Sie regt zugleich zur Benützung eines Verkehrsmittels an, das die Umwelt wenig verschmutzt und wenige Treibhausgase ausstösst. Und sie kann in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Branche einfach und unbürokratisch umgesetzt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Covid-19-Pandemie hat viele Wirtschaftszweige in der Schweiz schwer getroffen. Davon ist auch die schweizerische Tourismusindustrie betroffen.
Aufgrund der aktuellen Lage geht der Bundesrat davon aus, dass viele Schweizerinnen und Schweizer ihre Sommerferien in der Schweiz verbringen werden. Voraussetzung ist, dass den in- und ausländischen Feriengästen in den Feriendestinationen ein qualitativ hochwertiger und unvergesslicher Urlaub - unter den angezeigten Vorsichtsmassnahmen - geboten wird. Dazu sind insbesondere die Feriendestinationen, Bergbahnen, Hotels und Restaurants in der Pflicht.
Marketingmassnahmen für eine attraktive An- und Rückreise zu den Reisedestinationen mit dem öffentlichen Verkehr (öV) liegen in der Kompetenz der Transportunternehmen. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich entsprechende Angebote, seien sie tariflicher Natur oder in Bezug auf den Gepäcktransport. Da sie dazu dienen, die Nachfrage im öV zu stärken, dürfte dies dazu beitragen, den starken wirtschaftlichen Einbruch aufgrund der Covid-19-Krise abzuschwächen. Der Bundesrat wird dem Parlament eine Botschaft unterbreiten, wie die finanziellen Folgen der Pandemie für den öV aufgefangen werden sollen. Weitergehende Massnahmen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.