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Nationale Strategie für eine bessere Erschliessung der Tourismusregionen durch den öffentlichen Verkehr

20.3328 · Postulat · 2020-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er untersucht, inwieweit eine nationale Strategie für eine bessere Erschliessung der Tourismusregionen durch den öffentlichen Verkehr angezeigt ist. Hält er eine solche Strategie für angezeigt, so soll er im Bericht die Ziele, die Massnahmen, die Kosten sowie die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen bei deren Umsetzung darlegen.

Begründung

Jedes Wochenende und in den Schulferien wälzen sich Fahrzeugströme aus den Agglomerationen zu den Tourismuszielen. Dies führt zu einer Überlastung des Autobahnnetzes und zu zahlreichen Staus. Zusammen mit dem Luftverkehr sind diese Ströme der Hauptgrund dafür, dass allein der Verkehr für rund drei Viertel des vom Tourismus hinterlassenen CO2-Fussabdrucks verantwortlich ist. Andererseits vermiest der Stillstand in den Staus den Besucherinnen und Besuchern ihr touristisches Erlebnis und hält einige von ihnen davon ab, sich in die Tourismusregionen zu begeben. Indes zeigt der Erfolg des Bahnangebots des Verbier-Express, der im vergangenen Winter die Genferseeregion direkt mit dem Val de Bagnes verbunden hat, wie sehr die bessere Erschliessung der Tourismusregionen durch den öffentlichen Verkehr den Erwartungen der Gäste entspricht.

Eine Verbesserung des Verkehrsangebots zwischen den Agglomerationen und den Tourismusregionen kommt aber auch der Bevölkerung dieser Regionen direkt zugute. Denn auch sie profitiert auf dem Weg zur Arbeit oder zu Freizeitaktivitäten davon.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Oktober 2018 verabschiedete das Parlament den Ausbauschritt 2035 des Strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur, der Investitionen in Höhe von 12,89 Milliarden Franken für den Ausbau der Infrastruktur und die Anpassung des Verkehrsangebots als Antwort auf die Zunahme des Bahnverkehrs bis ins Jahr 2035 vorsieht. Das Vorhaben umfasst mehrere Module zur Verbesserung von Bahnverbindungen, darunter einige mit einer klaren Tourismuskomponente:

- Luzern - Engelberg

- Täsch - Zermatt

- Montreux - Les Avants

- Aigle - Leysin

- Aigle - Champéry

- Chur - Davos

- St. Moritz - Tirano

- Bern - Frutigen

Gleichzeitig werden zahlreiche Bahnhöfe angepasst, um eine Verdichtung des Bahnverkehrs zu ermöglichen. Schliesslich verpflichtet Artikel 22 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) die gesamte Branche des öffentlichen Verkehrs dazu, bis spätestens 2023 alle Hindernisse zu beseitigen, die Reisen von Menschen mit Beeinträchtigungen einschränken, auch wenn sie sich in Tourismusregionen begeben.

Im touristischen Fernverkehr werden neben der erwähnten Verbindung von Genf nach Verbier in Kooperation mit der SBB weitere Verbindungen angeboten, zum Beispiel der "Andermatt Snow Express", mit dem Andermatt von Zürich aus im Winter optimal erreichbar ist, oder ab 2022 maximierte Verbindungen ab Zürich in die Tourismusgebiete des Kantons Glarus und ab 2021 die neue Direktverbindung "Aare Linth" von Bern nach Chur.

Mit diesen Massnahmen wird das Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Tourismusregionen noch attraktiver: Schon heute sind sie dank Fahrplänen mit sehr kurzen Umsteigezeiten in den Bahnhöfen und an den Haltestellen ausgezeichnet erschlossen. Ein neues Gesamtkonzept scheint daher nicht notwendig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein zusätzliches Instrument des Bundes in Form einer nationalen Strategie zur Verbesserung der Erschliessung der Tourismusregionen vorzusehen, scheint wenig sinnvoll, da die Gefahr einer Überlagerung mit den bereits geplanten Massnahmen besteht.

Werden bei Verkehrsverbindungen, die rein touristischen Charakter haben und nicht den Mobilitätsbedürfnissen der ständigen Wohnbevölkerung entsprechen, zusätzliche Massnahmen ausgewiesen, so werden diese nur von den Kantonen oder den Gemeinden ohne Beteiligung des Bundes finanziert.

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE wird in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern neue Grundlagen für die Entwicklung und die Umsetzung der Strategie für den Freizeitverkehr ausarbeiten, namentlich sollen die Potenziale des öffentlichen Verkehrs bei der Erreichbarkeit der Tourismusregionen der Schweiz besser ausgeschöpft werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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