20.3389 · Interpellation · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Warum hat der Bundesrat bei der Besetzung der "Swiss National COVID-19 Science Task Force" und bei internen Krisen- und Beratungsstäben (bsp. BAG-Corona-Taskforce (ab 23.1.20), Bevölkerungsschutz Bundesstab (ab 24.1.20) oder Krisenstab Bund zu COVID19 (eingesetzt durch BR am 20.3.20)) die Anforderungen der BV sowie des CEDAW's nicht beachtet?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass er heute und in Zukunft bei internen Krisen- und Beratungsstäben die angemessene Vertretung beider Geschlechter gewährleistet?
Begründung
Der Bundesrat wird vom "Swiss National COVID-19 Science Task Force" beraten. Der Beirat besteht aus 7 Mitgliedern, darunter eine Frau. Unter den 10 Vorsitzenden der Expertengruppen sind nur 3 Frauen.
In den departementalen Stäben sieht die Situation ähnlich unbefriedigend aus.
Seit vielen Jahren wissen wir, dass geschlechtergemischte Gremien bessere Resultate erzielen. Die Schweiz verfügt über einen Gleichstellungsartikel in der Verfassung und hat das UNO-Übereinkommen gegen jede Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) unterzeichnet. Dabei haben wir uns verpflichtet, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um die faktische Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz zu erreichen. Bei den departementalen Stäben hat der BR seine eigene Weisung "Chancengleichheit" missachtet. Ziff. 424 verlangt bei der Einsetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen und weiteren Gremien (...) auf eine ausgeglichene Vertretung beider Geschlechter zu achten. Die Regierungs- und Verwaltungsverordnung hält fest: Frauen und Männer müssen in einer a.p. Kommission mind. mit je 30 Prozent vertreten sein. Längerfristig ist eine paritätische Vertretung beider Geschlechter anzustreben. Beträgt der Anteil der Frauen oder der Männer weniger als 30 Prozent so verlangt die Bundeskanzlei vom zuständigen Departement eine schriftliche Begründung.
Die Task Force ist zwar keine a.p. Kommission, hat jedoch eine vergleichbare Aufgabe, nämlich die Beratung des BR und der Bundesverwaltung. Als oberste Exekutivbehörde der Schweiz hat der BR die entsprechenden Verpflichtungen nicht beachtet. Gerade in der Corona Krise, in der einschneidende Rechte des Volkes beschnitten wurden und die Frauen durch ihren hohen Anteil in der Care Arbeit weit stärker betroffen sind, wäre es zwingend, das Beratungsgremium auch entsprechend geschlechtergerecht zu besetzen. Die entsprechenden Expertinnen gibt es in den gesuchten Bereichen.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 ist auch die Schweiz mit enormen Herausforderungen im Gesundheitswesen konfrontiert. Das Land war und ist gefordert, rasche Lösungen zur Bewältigung der Pandemie zu finden.
Mit der Aufhebung der "Ausserordentlichen Lage" und der Aktivierung der "Besonderen Lage" nach Epidemiengesetz (SR 818.101) hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 den Krisenstab des Bundesrates zur Bewältigung der Corona-Krise (KSBC) aufgelöst und parallel dazu die Nachfolgeorganisation Covid-19 unter der Leitung des EDI eingesetzt.
Um auch weiterhin auf die Erkenntnisse der Wissenschaft für die Entscheidfindung zurückgreifen zu können, bleibt die Zusammenarbeit mit der durch die Schweizer Wissensgemeinschaft gegründeten "Swiss National Covid-19 Science Task Force" gewährleistet.
Die von den Schweizer Universitäten gebildete "Swiss National Covid-19 Science Task Force" hat sich selbst konstituiert. Die Teilnahme der Expertinnen und Experten an dieser Task Force ist freiwillig. Die Mitglieder dieser Task Force werden für ihre Mitarbeit in der Task Force weder vom Bund noch von Dritten zusätzlich entlohnt. Die Task Force ist bewusst breit zusammengesetzt. Es ist eine Vielzahl von Wissenschaftssparten sowie Professorinnen und Professoren aus einer Vielzahl von Schweizer Universitäten sowie aus allen Regionen vertreten. Das vierköpfige Leitungsteam ist paritätisch zusammengesetzt.
Die weiteren Krisenstäbe und Taskforces innerhalb der Bundesverwaltung sind jeweils mit Personen besetzt, die spezifische Funktionen innehaben, etwa wie Amtsdirektorinnen oder Amtsdirektoren. Dies kann dazu führen, dass nur wenige Frauen in diesen Krisenbewältigungsorganisationen Einsitz nehmen. Der Bundesrat ist sich dieser Situation der Untervertretung der Frauen bewusst und ist daher bemüht, seine Bestrebungen etwa im Bereich der Kaderförderung von Frauen in der Bundesverwaltung voranzutreiben.
Antwort des Bundesrates.