20.3416 · Motion · 2020-05-06
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen vom Bundeshaushalt unabhängigen gemeinwohl- und ertragsorientierten Fonds einzurichten, der vom Bund mit einer finanziellen Grundausstattung und/oder einer Garantie ausgestattet wird der folgende Aufgaben erfüllen soll:
1. Uebernahme von Beteiligungen mittels Eigenkapitalerhöhungen an systemrelevanten Unternehmen in der Schweiz (insbesondere KMU), die in der Folge der Corona Krise trotz erfolgreichem Geschäftsmodell nicht in der Lage sind ihre Tätigkeit ohne finanzielle Unterstützung fortzuführen oder aufgrund insbesondere eines tiefen Aktienwertes in akute Gefahr geraten von ausländischen Unternehmen, insbesondere von Staatsunternehmen übernommen zu werden.
2. Darlehen für Unternehmen, die für die gesundheitliche und wirtschaftliche Bewältigung der Corona Krise einen elementaren Beitrag leisten und unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
3. Übernahme von strategischen Sachwerten, insbesondere auch von Infrastrukturen, Immobilien, Patenten oder spezifischen Mobilien um den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von unverzichtbaren und nachweislich erfolgreichen Wirtschaftszweigen sicherzustellen.
4. Finanzierung von Investitionsprogrammen zur Wiederbelebung der Konjunktur und zur Sicherstellung der Standortvorteile der Schweiz, insbesondere der Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Datennetze, Gesundheitswesen, Produktion und Tourismus sowie Bildung und Forschung.
Begründung
Der Fonds finanziert sich primär über den Kapitalmarkt. Er kann zudem Kredite von der Nationalbank beziehen. Die Bedingungen hierfür definiert die Nationalbank. Der Fonds untersteht der Aufsicht des Bundesrates, handelt jedoch politisch unabhängig. Der Bundesrat legt eine Maximalgrösse für die Engagements des Fonds fest. Grundsätzlich sind keine Mehrheitsbeteiligungen anzustreben. Ebenso bestimmt er den Leistungsauftrag und die strategischen Ziele. Der Bundesrat soll zudem den eidgenössischen Räten jährlich über die Aktivitäten des Fonds Bericht erstatten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Bund bisher ausserordentliche Ausgaben von rund 31 Milliarden beschlossen. Um die Einkommen der Bevölkerung zu sichern und Entlassungen zu verhindern haben Bundesrat und Parlament u.a. Beiträge von 20,2 Milliarden an die ALV gutgeheissen. Von diesen Mitteln wurden 6,0 Milliarden bereits an die ALV übertragen, über die rechtliche Grundlage für weitere Überweisungen wird das Parlament voraussichtlich anlässlich der Herbstsession befinden. Darüber hinaus wurden weitere ausserordentliche Ausgaben von 11 Milliarden beschlossen (bspw. Corona-Erwerbsersatz, Kultur- und Sporthilfe). Dazu kommen Bürgschaften und Garantien von 40 Milliarden für Überbrückungskredite und 1,3 Milliarden für Flugunternehmen. Die Massnahmen zielen einerseits darauf ab, Arbeitsplätze und Einkommen zu erhalten, andererseits sollen mittels Überbrückungskrediten Liquiditätsengpässe in gesunden Unternehmen verhindert werden. Mit diesen Instrumenten kann den Unternehmen rasch und effektiv Überbrückungshilfe geleistet werden. Bei einsetzender konjunktureller Erholung können die Massnahmen beendet werden, so dass die Wirtschaft nicht dauerhaft von staatlicher Hilfe abhängig wird.
Die Errichtung eines Fonds, der mit Bundesmitteln oder Mitteln der SNB gespeist oder mit einer Bundesgarantie ausgestattet wird, hält der Bundesrat weder für nötig noch für sinnvoll. Kredit- und Kapitalmärkte funktionieren zurzeit gut. Unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie haben sich zwar auf dem Kapitalmarkt Stresssymptome bemerkbar gemacht, die Lage hat sich aber seither kontinuierlich entspannt. Auch auf dem Kreditmarkt kam es bisher nicht zu einer Rationierung des Kreditangebots. Der Bundesrat beobachtet diese Märkte in Zusammenarbeit mit der SNB jedoch aufmerksam, um bei einer veränderten Situation rechtzeitig reagieren zu können.
Weiter bestünde durch einen Staatsfonds, wie er in der Motion gefordert wird, die Gefahr, dass mit staatlicher Unterstützung Strukturerhalt betrieben wird. Staatliche Behörden haben, verglichen mit den Banken und den vielen privaten Investoren, keine überlegene Fähigkeit, die Zukunftschancen von Firmen oder gar von Branchen zu beurteilen. Das Aufstellen von objektiven Kriterien für eine Darlehensvergabe zu Gunsten ausgewählter Unternehmen oder die Übernahme einzelner Sachwerte wäre schwierig. Es wäre zudem davon auszugehen, dass die Mittel nicht unbürokratisch und rasch vergeben werden könnten. Eine Garantieübernahme durch den Bund für einen solchen Fonds würde überdies beträchtliche Haushaltsrisiken schaffen.
Derzeit sieht der Bundesrat auch keinen Handlungsbedarf für ein zusätzliches Konjunkturprogramm. Der Bund beobachtet laufend die Wirtschaftsentwicklung und die Bedingungen am Kredit- und am Kapitalmarkt. Bei Bedarf wird der Bundesrat weitere Massnahmen prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.