Gleichstellungspolitische und frauenspezifische Herausforderungen der Corona-Krise
20.3486 · Dringliche Interpellation · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wie steht der Bundesrat zu den gleichstellungspolitischen und frauen*spezifischen Herausforderungen der Corona-Krise, namentlich zu:
1. einer professionellen, staatlich unterstützten Betreuungsoffensive
2. der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den systemrelevanten Berufen
3. einem konsequenten Gender Budgeting und der Umsetzung und Durchsetzung der Lohngleichheit
4. der gezielten Einbindung von Frauen* in Entscheidungsprozesse zur Bewältigung der Krise
5. der umfassenden Prävention vor Gewalt gegen Frauen* und der gezielten Unterstützung von Frauen*, die von Gewalt betroffen sind
6. einer spezifischen Unterstützung fur Migrantinnen*
Ist er breit diese Herausforderungen anzugehen? Wenn ja, mit welchen Massnahmen und Mitteln? Wenn nein, wieso nicht?
Begründung
Die Gleichstellung in der Schweiz hinkt seit vielen Jahren dem Verfassungsauftrag hinterher. Die Corona-Krise zeigt nun viele geschlechterspezifische Probleme unserer Gesellschaft exemplarisch auf. Die Frauen sind das soziale, aber auch das wirtschaftliche Rückgrat der Gesellschaft. Dieser Perspektive wird jedoch weder in der Analyse noch in den Massnahmen genugend Rechnung getragen. Es muss deshalb der spezifischen Situation der Frauen* mit ihrem bezahlten und unbezahlten Einsatz für Familie, Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung getragen werden - in der Krise und darüber hinaus.
Wir hätten die akute Phase der Krise ohne die immense Arbeit von Menschen in den sogenannten systemrelevanten Berufen nicht überstanden. In vielen dieser Branchen sind Frauen* stark über- vertreten. So sind beispielsweise rund 86 Prozent aller Pflegefachpersonen, 92 Prozent aller Kinderbetreuer*innen und zwei Drittel aller Detailhandelsangestellten Frauen*. Sie haben alle ermöglicht, dass ein das System nicht kollabiert ist.
Abbaurunden im Care- und Sorgebereich, also im Gesundheitswesen, im Pflegebereich, in der Bildung und in der Kinder- und Altenbetreuung treffen Frauen* doppelt. Einerseits sind Frauen* in genau diesen Branchen proportional ubervertreten und sind deshalb besonders betroffen, wenn sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Andererseits fuhrt der Abbau von bezahlbaren Dienstleistungen im Care-Sektor dazu, dass Frauen* diese Arbeit schlecht oder sogar unbezahlt ubernehmen. Diese Dynamik hat langfristige negative Auswirkungen fur die Stellung der Frauen* auf dem Arbeitsmarkt und massive Einbussen in ihrer Altersrente zur Folge.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Pandemie COVID-19 die Schweiz auch vor gleichstellungspolitische Herausforderungen stellt und sich die Folgen der Pandemie ungleich auf die Geschlechter auswirken können. Wichtig ist es, dass die für die Verbesserung der Gleichstellung und Vereinbarkeit sowie für die Prävention von Gewalt bereits getroffenen Massnahmen auch während und nach der gegenwärtigen Krise weitergeführt und wo notwendig angepasst werden.
1. Sowohl für die familienergänzende Kinderbetreuung wie auch im Bereich der Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten sind in erster Linie die Kantone zuständig. Sie gestalten somit die Rahmenbedingungen für professionelle Fachkräfte, betreuende Angehörige und Freiwillige. Die Rolle des Bundes ist subsidiär. Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits Regelungen getroffen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen:
- Im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung fördert der Bund im Rahmen eines zeitlich befristeten Impulsprogramms die Schaffung von Betreuungsplätzen. Zudem unterstützt er seit zwei Jahren die Kantone und Gemeinden, die die Kinderbetreuungskosten für Eltern senken, sowie Projekte, die das Angebot besser auf die besonderen Bedürfnisse der Eltern abstimmen.
- In den vergangenen Jahren hat der Bund sich besonders mit der Unterstützung der betreuenden Angehörigen befasst, namentlich mit einem Aktionsplan und Entlastungsangeboten.
- In Bezug auf die Arbeitsbedingungen betreuender angestellter Personen in privaten Haushalten haben Studien des Bundes insbesondere zu einer Unterstützung der Kantone bei der Erarbeitung kantonaler Musterverträge für die Betagtenbetreuung in Privathaushalten geführt (Bericht "24-Stunden Betagtenbetreuung in Privathaushalten").
2. Die Covid-19-Krise hat die Sicht einer breiten Bevölkerung auf die Bedeutung vieler Berufe verändert und deren Arbeit sichtbarer gemacht. Der Bundesrat anerkennt die enorme Leistung dieser Berufsleute - im Gesundheits- und Care-Bereich sowie im Lebensmittelsektor hauptsächlich Frauen - auch bei der Bewältigung der Covid-19-Krise. Er hat schon in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Gesundheitsberufe ergriffen. Zu erwähnen sind insbesondere der Masterplan "Bildung Pflegeberufe" und die Kompetenzerweiterung der Pflege im Rahmen eine Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31). Mit den Ausbildungsmassnahmen im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (19.401 pa. iv. SGK-N) unterstützt der Bundesrat aktuell eine nachhaltige Stärkung des Pflegepersonals. Die Priorisierung dieses Themas wird zudem in der gesundheitspolitischen Strategie des Bundesrats 2020-2030 sichtbar, welche als einer der Schwerpunkte den Einfluss der Arbeitswelt auf die Gesundheit und die Prävention gegen daraus entstehende Risiken nennt. Die Vereinbarung von arbeitsrechtlichen Bedingungen liegt indessen in der Autonomie der Vertragsparteien bzw. den Sozialpartnern einer Branche. Bei öffentlich-rechtlichen Spitälern sind die Forderungen deshalb hauptsächlich an die Kantone zu adressieren.
Für Arbeitnehmende, die in der Krise ihre Erwerbstätigkeit fortsetzten und teilweise sogar einen besonders grossen Einsatz leisteten, können die Arbeitgebenden diesen Einsatz angemessen abgelten. Eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht allerdings nicht. Mehrere Detailhändler haben bereits Prämien ausgesprochen. Der Bundesrat begrüsst diese Initiativen.
3. Der Bundesrat lehnt die Einführung von Gender Budgeting für den Bundeshaushalt ab. Der hohe Transferanteil bei den Bundesausgaben schränkt die Möglichkeit für eine geschlechterspezifische Zuteilung der Budgetmittel stark ein. Bei den Eigenausgaben des Bundes entfällt ein grosser Teil auf öffentliche Güter wie beispielsweise die Verkehrsinfrastruktur oder die Landesverteidigung. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Für ein umfassendes Gender Budgeting müsste auch die Einnahmenseite miteinbezogen werden, was ebenfalls mit Problemen bezüglich Methode und Datengrundlagen verbunden wäre (z.B. Besteuerung der Ehepaare, indirekte Steuern).
Die Umsetzung der Lohngleichheit bleibt auch in der Covid-19-Krise eine Priorität des Bundesrates. Ab dem Inkrafttreten des revidierten Gleichstellungsgesetzes (AS 2019 2815) am 1. Juli 2020 werden Arbeitgebende mit mindestens 100 Arbeitehmenden eine Lohngleichheitsanalyse (0,9 Prozent der Unternehmen, 46 Prozent der Arbeitnehmenden) durchführen müssen, diese von unabhängiger Stelle überprüfen lassen und die Arbeitnehmenden und gegebenenfalls Aktionärinnen und Aktionäre darüber informieren. Der Bund wird t zudem allen Arbeitgebenden ein kostenloses Selbsttest-Tool (Logib) zur Verfügung stellen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese neue Verpflichtung zu einer verstärkten Sensibilisierung der Arbeitgebenden für die Wichtigkeit der Lohngleichheitsthematik beitragen wird. 4. Die aktuelle Krisenorganisation des Bundesrates für die Bewältigung der Covid-19-Krise (KSBC) ist in der Tat gestützt auf die durch die Departemente gemeldeten Mitglieder stark mit Männern besetzt. Nur zwei Frauen sind Mitglieder im KSBC. Der KSBC wird angesichts der Beendigung der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz (SR 818.101) voraussichtlich auf Ende Juni 2020 aufgelöst. Der Bundesrat wird bei der Zusammensetzung der mit der Rückkehr in die besondere Lage anstehenden neuen Bewältigungsorganisation des Bundes und der Kantone darauf achten, dass mehr Frauen in den Entscheidfindungsprozess eingebunden werden können.
5. Von Bund und Kantonen wurde die Task Force gegen häusliche Gewalt eingesetzt, um die Situation während der ausserordentlichen Lage zu beobachten und geeignete Massnahmen zu ergreifen. Um sich auf einen möglichen Anstieg von Gewalt vorzubereiten, haben verschiedene Kantone bereits in den ersten Wochen der Lockdown-Phase ihre Kapazitäten in der Opferhilfe angepasst und zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in Schutzunterkünften bereitgestellt. Zu jedem Zeitpunkt der Pandemie war Beratung und Unterbringung gewährleistet. Der Bund hat Telefonberatungsangebote zusätzlich unterstützt (Dargebotene Hand, Pro Juventute und Pro Mente Sana). Darüber hinaus wurde vom EBG eine Plakataktion in 13 Sprachen und von den Kantonen eine Social-Media-Kampagne lanciert, um Opfer von Gewalt auf Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Task Force wird die Lage auch in der dritten Lockerungsphase beobachten.
6. Gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (Art. 53a Abs. 2, SR 142.20) wird bei der Integrationsförderung den besonderen Anliegen von Frauen Rechnung getragen. In den kantonalen Integrationsprogrammen, der Integrationsagenda Schweiz sowie weiteren regionalen Projekten werden genderspezifische Massnahmen durch Bund, Kantone und zivilgesellschaftliche Partnern gemeinsam unterstützt. Diese Massnahmen sind so konzipiert, dass sie sich auf ändernde Problemstellungen, d.h. auch auf eine verstärkte Vulnerabilität von Migrantinnen und Migranten aufgrund der Covid-19-Krise ausrichten und zielführend antworten können.
Antwort des Bundesrates.