20.3506 · Motion · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtliche Grundlage zu schaffen, die notwendig ist, um Patientenorganisationen und Gesundheitsligen damit zu beauftragen, Informationsanlässe und Kursangebote für Patientinnen und Patienten zur Nutzung der elektronischen Patientendossiers zu organisieren. Diese Veranstaltungen sollen es den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die digitalen Instrumente im Zusammenhang mit dem EPD zu beherrschen und ihre Gesundheitskompetenzen zu stärken. Patientinnen und Patienten sollen sich dank diesen Angeboten an eine Vertrauensperson wenden können, die sie berät und orientiert. Dies setzt insbesondere voraus, dass die beauftragten Organisationen frei von jeglichen Interessenskonflikten sind.
Begründung
Die Einführung des EPD bedeutet einen Paradigmenwechsel des Schweizer Gesundheitssystems. Heute gehört das Patientendossier zwar den Patientinnen und Patienten, es befindet sich aber bei einer Gesundheitsfachperson oder im Spital. Um die eigenen medizinischen Informationen abzurufen, müssen die Patientinnen und Patienten die Person sozusagen um Erlaubnis bitten, bei der das Dossier liegt. Mit der Einführung des EPD müssen Patientinnen und Patienten nicht mehr darum bitten, einen Einblick auf ihre persönlichen, für sie relevanten Informationen zu erhalten. Dieser Wandel stellt eine grosse Herausforderung dar. Aus Sicht der Patientinnen und Patienten ist es notwendig, über die erforderlichen digitalen und gesundheitlichen Kompetenzen zu verfügen, um auf Informationen zuzugreifen, um ihr Dossier zu verwalten (Erteilung von Zugriffsrechten an die gewählten Gesundheitsfachpersonen, Vertraulichkeitsstufen zuordnen usw.) und um gestützt auf den Informationen, auf die sie Zugang haben werden Entscheidungen treffen zu können (Vorbereitung der Arztkonsultationen, Zweitmeinung einholen usw.). Aus Sicht der Gesundheitsfachpersonen ist es hilfreich, wenn die Patientinnen und Patienten über die notwendigen Kompetenzen verfügen, und sie somit nicht mit Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des EPD überhäuft werden.
Die Patientenorganisationen und die Gesundheitsligen sind am besten geeignet, um sich dieser Herausforderung zu stellen und die Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Indem der Bund sie beauftragt, Informationsanlässe und Kursangebote zu organisieren, verleiht er der Umsetzung des EPD Schub und garantiert die notwendigen Voraussetzungen für die korrekte Verwendung dieses digitalen Hilfsmittels. Momentan verfügt der Bundesrat nicht über die rechtliche Grundlage, um vorher genannte Organisationen damit zu beauftragen, Informationsarbeit zu leisten, so wie es zum Beispiel beim Konsumentenschutz bereits der Fall ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Eigenkompetenz der Patientinnen und Patienten wichtig ist und diese gestärkt werden soll. Entsprechende Unterstützungsmassnahmen sind in der Strategie eHealth Schweiz 2.0 vom 14. Dezember 2018 im Handlungsfeld C "zur Digitalisierung befähigen" denn auch vorgesehen. Es geht um die Befähigung, ein EPD zu eröffnen, Dokumente zu teilen und das Dossier zu bewirtschaften. Die Befähigung der Bevölkerung bezüglich des EPD ist hauptsächlich eine kantonale Kompetenz. Der Bund kann nur indirekt über eHealth suisse, der Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen, Einfluss nehmen.
Welche Massnahmen konkret ergriffen werden, wird momentan im Rahmen der Erstellung des Berichts in Erfüllung des Postulats 18.4328 Wehrli "Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?" näher angeschaut. Dabei soll unter anderem ein Schulungsangebot geprüft werden.
Für die Massnahmen, die im Rahmen des Berichts geprüft werden, sind zurzeit keine weiteren Gesetzesgrundlagen nötig, insbesondere weil gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier vom 19. Juni 2015 (EPDG; SR 816.1) der Bund bereits berechtigt resp. verpflichtet ist, die Bevölkerung, die Gesundheitsfachpersonen und weitere interessierte Kreise über das EPD zu informieren. Für die Mandatierung von Patientenorganisationen und Gesundheitsligen zu diesem Zweck braucht der Bund keine spezielle gesetzliche Grundlage.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.