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20.3573 · Interpellation · 2020-06-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Welche Massnahmen braucht es, damit die Schafsömmerung hinsichtlich der veränderten Grossraubtiersituation sowohl tierfreundlich als auch kostendeckend weiterhin betrieben werden kann?

Eine neue Studie (Moser et al. 2020) zeigt, dass die Veränderungen der Grossraubtiersituation Anpassungen in der Schafsömmerung erfordern, dies sowohl in der Bewirtschaftung als auch in der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen. Diese Mehrkosten sind nur rund zur Hälfte mit höheren Erlösen durch Direktzahlungen und Herdenschutzbeiträgen gedeckt. Die verbleibende Hälfte tragen die Schafalpbewirtschafter selbst. Die Alpsömmerung trägt nachweislich zur Biodiversität bei. Auch die Qualität der Tierhaltung ist bei diesen Haltungsformen meist sehr gut.

Fragen:

1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Schafsömmerung grundsätzlich für Landwirtschaft und Landschaft von Bedeutung ist und deshalb Massnahmen getroffen werden müssen, damit diese Form der Viehhaltung mit erwiesenermassen wirksamen Schutzmassnahmen langfristig erhalten und wirtschaftlich kostendeckend betrieben werden kann?

2. Welche konkreten Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um dieses Ziel zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Die Schafsömmerung hat in der Schweiz eine lange Tradition. Der Bund fördert die Schafsömmerung mit Sömmerungsbeiträgen. Die höheren Sömmerungsbeiträge für Schafe, die in ständiger Behirtung und in Umtriebsweide gesömmert werden, schaffen die Voraussetzungen für einen effektiven Herdenschutz gemäss Jagdgesetzgebung. Ob die Schafsömmerung mit den spezifischen Beiträgen für Herdenschutzmassnahmen in Folge der Präsenz von Grossraubtieren und dem Ergreifen von entsprechenden Herdenschutzmassnahmen kostendeckend möglich ist, hängt massgeblich vom gewählten Weidesystem, von der Herdengrösse und von den Alpinfrastrukturen ab.

Zu 2)

Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts "Strukturwandel als Folge der Wolfspräsenz" in Erfüllung des Postulates 18.4095 der UREK-S die Möglichkeiten zum Schutz vor Grossraubtieren inklusive des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses möglicher Herdenschutzmassnahmen aufzeigen. Zudem wird er darlegen, wie sich diese Änderungen der Bewirtschaftung des Berggebietes auf die Landschaft, den Tourismus und die Biodiversität auswirken können.

Antwort des Bundesrates.