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20.3584 · Motion · 2020-06-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesbestimmungen für die unverzügliche Einführung einer allgemeinen Steueramnestie vorzulegen. Gegen eine Abgabe, deren Höhe einen Anreiz setzen soll, und in einem einfachen Verfahren sollen den Steuerbehörden entzogene Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern wiederzufliessen.

Begründung

Die finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronapandemie werden nach Prognosen von Fachleuten schwerwiegend und verheerend sein: Einerseits wird das BIP 2021 um mindestens 8 Prozent schrumpfen. Andererseits könnte die Arbeitslosenquote auf 5 Prozent oder sogar mehr steigen. Genauere Angaben sind heute kaum möglich.

Angesichts solcher Aussichten auf eine wirtschaftliche Rezession werden die Investitionen der öffentlichen Hand und der KMU wegweisend und entscheidend für die Schadensbegrenzung und die Bewältigung dieser Wirtschaftskrise sein, die manche ohne Zögern mit jener von 1929 vergleichen.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben für die sofortige Einführung einer allgemeinen Steueramnestie, um versteckte und hinterzogene Steuergelder gegen eine nicht abschreckende Abgeltungssteuer und ohne unnötigen administrativen Aufwand einzutreiben.

Mit dieser Massnahme wird ein beträchtlicher und nicht zu vernachlässigender Geldbetrag in die öffentlichen Kassen fliessen und die finanzielle Stabilität von KMU gestärkt. Nur wettbewerbsfähige und finanziell gesunde Unternehmen sind in der Lage, sich der Herausforderung zu stellen, diese unausweichliche wirtschaftliche und soziale Krise zu überwinden und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern.

Zur Erinnerung: Dank der letzten Steueramnestie von 1969 flossen 11,5 Milliarden Franken in den Wirtschaftskreislauf. Darum ist eine allgemeine Steueramnestie ein interessantes und effizientes fiskalisches Instrument zur Bewältigung der durch Covid-19 verursachten Wirtschaftskrise.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In den letzten Jahren wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht, die die Regularisierung bisher unversteuerter Einkommen und Vermögen forderten; so 2015 die beiden parlamentarischen Initiativen Regazzi (15.435) und Barazzone (15.469) im Zusammenhang mit dem damals bevorstehenden Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Diese parlamentarischen Initiativen wurden zu Gunsten der Motion der WAK-N (16.3621) "Autonomie für die Kantone zur einmaligen steuerlichen Regularisierung der Vergangenheit" zurückgezogen. Die Motion wurde vom Ständerat am 14. Dezember 2016 abgelehnt und war damit erledigt. Schliesslich reichte der Kanton Freiburg eine Standesinitiative "Allgemeine Steueramnestie" ein (16.311), mit der der Erlass der nötigen Gesetzesbestimmungen ersucht wurde, damit hinterzogene Vermögenswerte in einem für die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden einfachen und leicht umsetzbaren Verfahren nachträglich, aber nicht gratis deklariert werden können. Dieser Standesinitiative wurde im Mai 2019 keine Folge gegeben. Sie ist damit erledigt.

Der Bundesrat lehnte die erwähnten Vorstösse aus folgenden Gründen ab:

1. Seit 2010 besteht bei den direkten Steuern die Möglichkeit der vereinfachten Erbennachbesteuerung und der straflosen Selbstanzeige. Danach können Steuerpflichtige einmal im Leben ihre bisher nicht deklarierten Vermögenswerte offenlegen, ohne eine Strafe zu gewärtigen.

2. Eine über die straflose Selbstanzeige hinausgehende Steueramnestie verletzt zentrale verfassungsrechtliche Grundsätze, hat negative Auswirkungen auf die Steuermoral der bisher steuerehrlichen Personen und kann zu zusätzlicher Steuerhinterziehung dieser Personen führen sowie mittel- bis langfristig zusätzliche Mindereinnahmen bewirken.

3. Wie der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Storni (20.3044) ausgeführt hat, wurden gemäss den Meldungen der kantonalen Steuerverwaltungen seit Inkraftsetzung der straflosen Selbstanzeige rund 43.7 Milliarden Franken an bisher unversteuerten Vermögen aufgedeckt. Dieser Betrag beruht zum Teil auf Angaben per Ende 2018. Zudem ist zu beachten, dass die kantonalen Steuerverwaltungen verschiedene Systeme betreiben und diese Daten deshalb nicht in gleicher Art erheben oder zum Teil gar nicht separieren können. Die Angaben sind deshalb inkohärent, aber geeignet, einen Anhaltspunkt zu geben.

Der Bundesrat erkennt nach wie vor keinen Handlungsbedarf. Die Regelung zur straflosen Selbstanzeige und zur erleichterten Nachbesteuerung in Erbfällen genügt und wird auch rege genutzt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.