Lexipedia

20.3661 · Interpellation · 2020-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Was unternimmt der Bundesrat, damit er so rasch als möglich einen Überblick hat darüber, mit welchen Folgen der Coronakrise für Kinder und Jugendliche zu rechnen ist?

2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit er die Auswirkungen der Coronakrise auf Kinder und Jugendliche, überkantonal, schweizweit einheitlich und systematisch beobachten kann, um auf negative Folgen bei Bedarf schnell und angemessen reagieren zu können?

3. Welche Massnahmen will er treffen, um die gesundheitlichen (psychische Belastung, Gefährdung des Kindswohls etc.) und wirtschaftlichen Folgen (ungleiche Bildungschancen, Jugendarbeitslosigkeit, Armut) der Coronakrise für Kinder und Jugendliche aufzufangen?

4. Erachtet er es als sinnvoll zusätzlich zu den bereits gesprochenen 500 000 Franken weitere Mittel für die Kinder- und Jugendförderung, für die Elternberatung sowie für den Kinderschutz und die Förderung der Kinderrechte einzusetzen, um die negativen Folgen der Coronakrise zu bewältigen?

Falls Ja, in welchem Umfang, falls Nein, warum nicht?

Begründung

Kinder und Jugendliche sind von der Coronakrise besonders betroffen. Schulschliessungen und die soziale Isolation haben vor allem Kinder und Jugendliche in bereits schwierigen Situationen und aus belasteten Verhältnissen getroffen. Erste Studien gehen davon aus, dass rund zehn Prozent der Minderjährigen unter psychischen Spätfolgen leiden werden (NZZaS, 7.Juni 2020). Unmittelbare Auswirkungen haben auch die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise, namentlich die steigende Arbeitslosigkeit. Für Jugendliche wird es schwieriger werden, eine Lehrstelle zu finden. Fachleute rechnen damit, dass bis 2025 14 000 bis 23 000 Lehrstellen fehlen werden. Damit dürfte Jugendarbeitslosigkeit zu einer der grossen Herausforderungen der nächsten Jahre bei der Bewältigung der Krise werden. Kinder und Jugendliche sind aber auch dann besonders betroffen, wenn Eltern ihre Stelle verlieren und arbeitslos werden. Der damit steigende ökonomische und psychische Druck auf die Familie wird insbesondere ohnehin schon belastete Familien treffen und damit ganz besonders auch Kinder und Jugendliche aus entsprechenden Verhältnissen. Der Bund steht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Coronakrise in den nächsten Jahren nicht vergessen gehen.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Bund und Kantone stehen in regelmässigem Austausch zu Themen der Kinder- und Jugendpolitik sowie zur Armutsprävention. Zur Schaffung eines schweizweiten Überblicks über die Auswirkungen der Coronakrise auf Kinder und Jugendliche kann daher auf bereits etablierte Austausch- und Zusammenarbeitsstrukturen zurückgegriffen werden, unter anderem auf die Fachkonferenz Kinder- und Jugendpolitik der SODK oder die Nationalen Plattform gegen Armut, welche von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam getragen wird. Der Bund hat zudem die verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte "Task Force Perspektive Berufslehre 2020" eingesetzt, welche die Aufgabe hat, die sich verändernde Situation auf dem Lehrstellenmarkt zu analysieren. Sie beobachtet auch die Situation beim Übertritt der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in den Arbeitsmarkt. Diese Gremien erlauben es, die Situation regelmässig und kantonsübergreifend zu beurteilen. Wichtige Informationen zu den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wird auch das Monitoring zur Entwicklung der Fallzahlen in der Sozialhilfe liefern, das die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) betreibt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zudem ein Mandat ausgeschrieben, um die Auswirkungen der Coronakrise auf die psychische Gesundheit zu untersuchen. Die Auswirkungen für Kinder und Jugendliche sind Teil dieses Mandats. Bis das Ausmass der mittel- und längerfristigen Folgen der Coronakrise auf Kinder und Jugendliche systematisch abgeschätzt werden kann, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig veröffentlichten Statistiken auf Basis verschiedener Datenquellen werden wichtige Erkenntnisse liefern.

3. Die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendpolitik und die Armutsbekämpfung und -prävention liegt in erster Linie bei den Kantonen, die zur Bekämpfung der negativen Folgen der Coronakrise für Kinder und Jugendliche bereits verschiedene Massnahmen ergriffen haben.

Der Bund hat während der Coronakrise zur Deckung des akut erhöhten Bedarfs an Beratungsleistungen für Kinder und Jugendliche zusätzliche finanzielle Mittel für die Dargebotene Hand 143, den Kinder- und Jugendnotruf der Pro Juventute 147 und das Beratungstelefon der Pro Mente Sana gesprochen. Weiter stellte der Bund sicher, dass während der Coronakrise auch die aufsuchende Jugendarbeit ihre Arbeit weiterführen konnte. Für Familien mit (Klein-)Kindern wurden zudem Merkblätter erstellt mit zahlreichen Anregungen, wie diese anspruchsvolle Zeit überbrückt werden kann. Ebenso hat der Bund die Webseite "dureschnufe.ch" mitfinanziert.

Mitte Mai 2020 hat der Bund zudem den Förderschwerpunkt "Lehrstellen COVID-19" eingerichtet. Der Bund kann so im Rahmen bestehender Kredite (Art. 54/55 des Berufsbildungsgesetzes BBG, SR 412.10) Projekte in folgenden Bereichen prioritär unterstützen: Coaching / Mentoring von Jugendlichen bei der Lehrstellensuche, Erhalt und Schaffung von Lehrstellen, Vermeidung von Lehrvertragsauflösungen etc. Auch zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundesrat auf Bundesebene rasch und zielgerichtet Massnahmen ergriffen (u. a. Einführung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung und Erleichterung des Zugangs zur Kurzarbeitsentschädigung).

4. Der Bund richtet jährlich subsidiär zu den Aktivitäten der Kantone Finanzhilfen von über 15 Mio. Franken für die Kinder- und Jugendförderung, die Elternberatung, den Kinderschutz und die Förderung der Kinderrechte aus. Grundlage dafür sind das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG, SR 446.1), die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) und Art. 21f Familienzulagengesetz (FamZG, BBl 2019 6563, in Kraft ab 1.08.2020). Die verschiedenen vom Bund unterstützten Organisationen tragen mit ihren Aktivitäten dazu bei, die negativen Folgen der Coronakrise auf Kinder, Jugendliche und Familien zu bewältigen. Zurzeit zeichnet sich kein zusätzlicher Bedarf in diesen Bereichen ab.

Antwort des Bundesrates.