Salutogenetische Aspekte bei der Prävention, Behandlung und Nachsorge von Epidemien und Pandemien fördern und die Komplementärmedizin einbeziehen
20.3664 · Motion · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf den Bundesverfassungsartikel 118a "Komplementärmedizin" und das Epidemiengesetz wird der Bundesrat beauftragt:
1. Mindestens eine Fachperson der Komplementärmedizin ist in die Clinical Care Task Force sowie in die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKP zu berufen.
2. Den Pandemieplan mit Erfahrungen zur Salutogenese und zur Stärkung der Resilienz aus der Komplementärmedizin zu ergänzen.
3. Einen spezifischen Auftrag für die Erforschung salutogenetischer, komplementärmedizinischer Ansätze zu erteilen und dafür die notwendigen Mittel zu sprechen. Dabei sind auch Ansätze der nicht-ärztlichen Alternativmedizin und Komplementärtherapie zu berücksichtigen.
4. Behandlungskonzepte der integrativen Medizin ambulant und stationär im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Forschungsprogramms "COVID-19" explizit einzubeziehen.
Begründung
Die Komplementärmedizin entspricht einem starken Bedürfnis der Bevölkerung. Generell wie auch bei Covid-19-Erkrankungen haben Patientinnen und Patienten ein verfassungsmässiges Anrecht, sich ambulant und stationär komplementärmedizinisch behandeln zu lassen.
In der Bewältigung der Pandemie durch das neue SARS-CoV-2 wurde das Augenmerk einseitig auf pathogenetische Aspekte gelegt. Genauso bedeutend ist die Erforschung der Gründe, warum gewisse Menschen gesund bleiben, bei einer Krankheit einen milden Verlauf aufweisen und mit Einschränkungen durch einen Lockdown besser umgehen können. Salutogenese versucht zu verstehen, welche Faktoren dazu beitragen.
Sozialwissenschaftliche Befragungen zeigen, dass viele Menschen ihre Resilienz mit komplementärmedizinischen Massnahmen unterstützen und damit gute Erfahrungen machen.
Bisher gibt es keine spezifische Behandlung für Infektionen mit dem neuen SARS-CoV-2. Behandlungsansätze einer integrativen Medizin (Vereinigung schulmedizinischer und komplementärmedizinischer Ansätze) erweitern die therapeutischen Möglichkeiten. Diese nicht in die Behandlungskonzepte einzubeziehen, verstösst gegen wissenschaftliche Grundsätze. Auch die verwendeten Medikamente gegen Malaria, HIV und Ebola wurden ohne Evidenz testweise eingesetzt.
Verschiedene Studien belegen eine Wirksamkeit der Komplementärmedizin bei Infektionskrankheiten. Diese Möglichkeiten sollen breiter erforscht werden. Aus salutogenetischer Sicht wäre auch der Umgang mit Fieber genauer zu untersuchen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der epidemiologische und medizinische Wissenstand für die Behandlung von Menschen, die an COVID19 erkrankt sind, nimmt täglich zu. Es wird eine der Aufgaben des wissenschaftlichen Beirats des Bundesrates sein, die zentralen Erkenntnisse aus der Behandlung zu sichten, zu analysieren und geeignete Massnahmen zum Schutz der Gesundheit vorzuschlagen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt im Bereich der Prävention zusammen mit Fachpersonen und Eidgenössischen Fachkommissionen präventivmedizinische Empfehlungen. In die Erarbeitung von Clinical Care oder Behandlungsempfehlungen ist das BAG in aller Regel nicht involviert. Es ist nicht dessen Aufgabe.
Es obliegt den medizinischen Fachgesellschaften in der Schweiz, zusammen mit Fachpersonen Behandlungsempfehlungen bei COVID-19 Erkrankung festzulegen. Auch Fachpersonen der Komplementärmedizin können eigene Behandlungsempfehlungen festlegen und publizieren.
1. und 3. Die Fachärzteschaft ist in der Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKP neben anderen wichtigen Anspruchsgruppen permanent vertreten. Die Mitglieder werden gemäss Art. 57c Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) und Art. 8ebis1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) vom Bundesrat gewählt. Art. 57e RVOG beschränkt die Mitgliederzahl der Kommission auf 15 Personen. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, der Wahl von Ärztinnen oder Ärzten nach bestimmten ausgewählten Therapiekonzepten oder Behandlungsmethoden, etwa der Komplementärmedizin, den Vorrang zu geben.
Die heute bestehende Science Task Force besteht zurzeit aus 10 Expertengruppen aus unterschiedlichen Disziplinen und wissenschaftlichen Hintergründen. Je nach Fragestellung von Bund oder Kantonen, welche an die Science Task Force gerichtet werden, können auch weitere Expertinnen oder Experten hinzugezogen werden. Die Expertengruppe der Science Task Force ist in diesem Sinne kein stehender Expertenpool, sondern kann je nach Fragestellung ändern und ist in diesem Sinne frei, auch die Komplementärmedizin zu berücksichtigen.
2. Der Influenza-Pandemieplan Schweiz richtet sich als strategisches Dokument in erster Linie an die verantwortlichen Behörden auf Stufe Bund und Kantone. Er beschreibt die gezielte Vorbereitung des schweizerischen Gesundheitssystems auf eine Pandemie. Der Pandemieplan wird laufend revidiert. Den Vertreterinnen und Vertretern der Komplementärmedizin steht es deshalb offen, der EKP passende konzeptuelle Vorschläge für eine Ergänzung des Pandemieplans mit dem Ziel einer Stärkung der Resilienz in der Bevölkerung zu unterbreiten.
4. In Bezug auf das Nationale Forschungsprogramm NFP 78 hat der Bund bzw. das BAG weder die Rolle eines Mandatgebers, noch hat es Einfluss darauf, welche Projekte gefördert werden sollen. Dies obliegt dem verantwortlichen nationalen Expertengremium. Es steht Forschungsgruppen natürlich frei, zu verschiedenen Therapiekonzepten oder Behandlungsmethoden, inklusive der Komplementärmedizin, im NFP 78 Forschungsprojekte einzureichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.