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20.3666 · Postulat · 2020-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird damit beauftragt, zu prüfen, ob es angezeigt ist, auf nationaler Ebene Bestimmungen zum Schutz von Werttransportern vorzusehen, wie sie schon im Kanton Waadt gelten. Es geht darum, die Schaffung von Freiräumen zu vermeiden, die sich für gewaltsame Überfälle, wie sie im Kanton Waadt vorgekommen sind, besonders anbieten. Dies gilt insbesondere für die Grenzkantone.

Seit Januar 2017 ist es im Kanton Waadt zu nicht weniger als sieben Überfällen oder versuchten Überfällen auf Werttransporter gekommen. Der letzte fand am 2. Dezember 2019 in einem kleinen Ort im Kanton Waadt statt und wurde mit Kriegswaffen und Sprengstoff durchgeführt.

Da ein rechtlicher Rahmen auf Bundesebene fehlt, hat der Waadtländer Staatsrat am 11. Dezember 2019 im Einvernehmen mit den Transportunternehmen und den Gewerkschaften einen dringlichen Beschluss verabschiedet, um verschiedene Massnahmen umzusetzen, die sich in den Nachbarländern schon bewährt haben:

1. Für den Transport werden schwere gepanzerte Motorwagen (über 3,5 Tonnen) eingesetzt.

2. Die Fahrzeuge sind so ausgerüstet, dass das Transportgut im Fall eines Einbruchs oder Angriffs wertlos wird oder dass der Zugang dazu abgewehrt wird.

3. Der Transport wird von mindestens zwei Personen, einschliesslich Chauffeur oder Chauffeuse, begleitet.

4. Der Transport findet ausschliesslich zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends statt.

5. Der Höchstwert des Transportguts beträgt zehn Millionen Franken pro Fahrzeug.

Dieser Beschluss soll in ein eigenes Waadtländer Gesetz überführt werden und verschiedene Bestimmungen enthalten, unter anderem über den Transport von Zentrum zu Zentrum, über den Transport zu den Geldautomaten, über den Wertsachen- oder Edelmetalltransport und über den Transport von weniger wertvollen Gütern.

Werttransporte machen an kantonalen Grenzen nicht Halt, Kriminalität auch nicht. Die Überfälle, die im Kanton Waadt stattfanden, dürfen sich in anderen, weniger gut geschützten Regionen nicht wiederholen. Im Parlament wurden in diesem Zusammenhang schon verschiedene Postulate eingereicht, unter anderem das Postulat 19.4606 "Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen eines allgemeinen Verbots von Werttransporten während der Nacht in der Schweiz" sowie weitere Postulate der Nationalrätinnen und -räte Dobler, Gysin, Feller und Hurter. Falls die in dieser Sache eingereichten Vorstösse angenommen werden, kann die Antwort auf das vorliegende Anliegen ergänzend in den Bericht integriert werden. Sie kann aber auch separat behandelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das vorliegende Postulat geht in die gleiche Richtung wie die Interpellation Feller 19.4432. Der Bundesrat verweist deswegen grundsätzlich auf seine Antwort zum erwähnten Vorstoss.

Der Bundesrat besitzt eine fakultative Regelungskompetenz zum Erlass von Vorschriften über die Ausübung privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeiten (Art. 95 Abs. 1 BV). Zudem hat der Bund auf der Grundlage von Artikel 57 Absatz 2 BV die Kompetenz, im Bereich der Sicherheit Gesetze zu erlassen. Dieser Artikel begründet jedoch keine Zuständigkeit des Bundes in Sicherheitsfragen, es sei denn, er wird in Verbindung mit einer anderen Verfassungsbestimmung geltend gemacht, die dem Bund eine vollständige oder teilweise Zuständigkeit einräumt (im vorliegenden Fall Art. 95 Abs. 1 BV). Darüber hinaus müssen es Sicherheitsfragen sein, die zumindest teilweise in die Zuständigkeit des Bundes fallen und aus dieser Sicht eine Koordination auf Bundesebene erfordern. Forderungen nach einer bundesrechtlichen Regelung privater Sicherheitsdienstleistungen wurden bereits gestellt (vgl. die Motionen 16.3723 Seiler Graf und 17.4101 Rechsteiner). Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wollte auf dem Konkordatsweg eine Harmonisierung privater Sicherheitsdienstleistungen erreichen, jedoch ohne Erfolg.

Deswegen beabsichtigte der Bundesrat, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen und empfahl die Motion Rechsteiner zur Annahme. Die Motion Rechsteiner wurde jedoch am 17. September 2018 gestützt auf die klare Ablehnung der Sicherheitpolitischen Kommission des Ständerates vom 30. August 2018 (9 zu 3 Stimmen) zurückgezogen. Zwar wurde die Motion Seiler Graf am 16. Dezember 2019 vom Ständerat nur knapp abgelehnt. Dennoch erachtet es der Bundesrat im Moment nicht als opportun, gegen die beständig ablehnende Haltung des Ständerates eine Bundesregelung zu Werttransporten zur Diskussion zu stellen.

Eine wirksame Bekämpfung von Angriffen auf Werttransporter erfordert einen effizienten Informationsaustausch, eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen und internationalen Akteuren, insbesondere mit den privaten Anbietern von Sicherheitstransporten, sowie eine gute Kenntnis der beteiligten kriminellen Netzwerke. Aus diesem Grund hat fedpol kürzlich ein Konzept eingeführt, welches vorsieht, dass fedpol bei Fahrzeugüberfällen auf Geldtransporte als Single Point of Contact (SPOC) zwischen den Kantonen, den privaten Anbietern von Sicherheitstransporten und internationalen Partnern fungiert. Die Zusammenarbeit mit den französischen und den italienischen Behörden sowie mit den Anbietern von Sicherheitstransporten soll weiter verstärkt werden.

Um die grenzüberschreitende Kriminalität im Schengen-Raum noch effektiver zu bekämpfen, wird auf EU-Ebene die Interoperabilität der Informationssysteme eingeführt. Mit einer Abfrage können künftig gleichzeitig mehrere Informationssysteme in den Bereichen Polizei, Grenze und Migration abgefragt werden. Dies wird den Austausch von relevanten Informationen mit den Nachbarstaaten der Schweiz vereinfachen und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.