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20.3722 · Postulat · 2020-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ergänzend zur Untersuchung zu den illegalen Adoptionen aus Sri Lanka, welche für die Beantwortung des Postulat Ruiz 17.4181 "Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert" erarbeitet wurde, eine umfassende Aufarbeitung der Auslandsadoptionen in allen Kantonen zu initiieren und anschliessend dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Es ist der Zeitraum 1960 bis 2020 zu untersuchen.

Die Aufarbeitung der Auslandsadoptionen durch eine unabhängige Instanz soll die Praxis der Vermittlungsstellen wie auch der Behörden in und mit den verschiedenen Herkunftsländern berücksichtigen. Zudem sollen auch die psychologischen Auswirkungen auf die Betroffenen aufgezeigt werden.

Der Bundesrat soll ebenfalls Bericht darüber erstatten, ob und wie mit dem Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) das Kindeswohl gemäss Artikel UN-KRK gewährleistet ist, ob zusätzlicher Handlungsbedarf bei der aktuellen Auslandsadoptionspraxis besteht und was die Schweizer Behörden im UN-Kinderausschuss berichten.

Begründung

Die historische Analyse über die illegalen Adoptionen aus Sri Lanka sowie verschiedene Presseberichte lassen befürchten, dass es auch bei Adoptionen von Kindern mit Herkunft anderer Länder zu massiven Verfehlungen gekommen ist. Ab den 1960-er Jahren nahmen die Auslandsadoptionen massiv zu. Gemäss amtlicher Einreisestatistik sind in ab 1970 bis zu 850 Kinder mit Pflegebewilligung im Hinblick auf eine spätere Adoption pro Jahr in die Schweiz eingereist.

Der Bundesrat ist gehalten ein möglichst umfassendes Nationales Forschungsprogramm zu initiieren. Nebst der historischen Aufarbeitung, welche mindestens die 10 am stärksten betroffenen Länder umfasst, sollen auch die Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen untersucht werden, namentlich, wenn es bei den Adoptionen zu Unregelmässigkeiten gekommen ist.

Das Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 ist erst seit 2003 in der Schweiz in Kraft. Es ist aufzuzeigen, ob diese Vorgaben genügen. Zudem finden nach wie vor Adoptionen statt mit Nicht-Haager-Staaten und die Frage stellt sich, wie diese Adoptionen ablaufen und wie dort das Kindeswohl gewahrt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wird seinen Bericht in Erfüllung des Postulats Ruiz 17.4181 ("Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert") Ende Jahr publizieren. Er ist sich bewusst, dass die Adoptionen aus Sri Lanka nur einen kleinen Teil der internationalen Adoptionen seit den 70er-Jahren darstellen. Unter Berücksichtigung des Berichts der ZHAW, die im Rahmen der Arbeiten zum Postulat Ruiz 17.4181 beauftragt worden ist (Bericht auf der Website des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht), hat er deshalb bereits entschieden, bis Ende Jahr eine weitere externe Studie beschränkten Umfangs durchführen zu lassen. In der neuen Studie soll auf Grundlage von Recherchen im Bundesarchiv eine erste Bestandesaufnahme zu anderen Herkunftsländern erstellt werden. Im Zusammenhang mit dem Nationalen Forschungsprogramm 76 (Fürsorge und Zwang) läuft darüber hinaus ein Forschungsauftrag, mit dem der Forschungsstand und die Datenlage in der Schweiz im Bereich der Adoptionen und Familienplatzierungen, einschliesslich der internationalen Adoptionen, eruiert werden sollen (siehe S. 6 des Forschungsauftrags, abrufbar unter http://www.nfp76.ch/SiteCollectionDocuments/Ausschreibung_Mandat_AdoptionsPflegekinderwesen_DEF_de.pdf). Der Bundesrat will die Ergebnisse dieser beiden Studien abwarten, bevor er den Bedarf an neuen Untersuchungen zum Thema und deren Umfang bestimmt.

Die Umsetzung des Haager Übereinkommens von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption (SR 0.211.221.311) sowie die aktuelle Praxis auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen werden ein Teil des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Ruiz 17.4181 sein. Gemäss dem Postulat Ruiz sollen namentlich der aktuelle rechtliche Rahmen für internationale Adoptionsverfahren analysiert und Empfehlungen zur Praxis und zum gegenwärtigen und künftigen rechtlichen Rahmen formuliert werden. Das EJPD plant bereits, bis Ende Jahr eine Expertengruppe zu bilden, die auf Grundlage der Empfehlungen des Berichts des Bundesrates die Analyse vertiefen und Vorschläge zu Gesetzesänderungen unterbreiten soll.

Die Berichte der Schweiz an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes sind auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen abrufbar (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialpolitische-themen/kinder-und-jugendfragen/kinderrechte.html).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.