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20.3731 · Motion · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die Risiken von Infektionskrankheiten durch Zoonosen weltweit zu vermindern durch nachhaltige Wirtschaft und Konsum. Dabei sollen auch Importbeschränkungen geprüft werden.

Begründung

126 Schweizer Forschende darunter auch der Nobelpreisträger Jacques Dubochet fordern die Politik auf zu handeln. Jedes Jahr werden Wälder zerstört und Tierpopulationen vertrieben. Dies wirkt sich drastisch auf die weltweite Gesundheitslage aus. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Schweiz fordern die Politik auf, Massnahmen zu ergreifen, um entschlossener als bisher dem Klimawandel entgegenzuwirken, die Biodiversität, die Tropenwälder und andere natürliche Lebensräume an Land wie im Wasser zu schützen und eine respektvollere Landnutzung zu fördern.

Die starke Zersiedelung der Naturlandschaften, die Zerstörung natürlicher Lebensräume und die Verarmung der biologischen Vielfalt haben zur Folge, dass die Nahrungsketten in der Natur so stark gestört werden, dass Wildtiere vielerorts auf Ressourcen ausweichen, die auch von Menschen genutzt werden. Dadurch erhöht sich das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern von Wildtieren auf Menschen.

Die Covid-19-Pandemie fällt in die Gruppe der Zoonosen. Das sind Infektionskrankheiten, die zwischen Wildtieren, Haustieren und Menschen übertragen werden. Bis zu 75 Prozent der neu auftretenden Infektionskrankheiten, die den Menschen betreffen, sind Zoonosen. In den vergangenen Jahrzehnten kam es häufiger zu Krankheitsausbrüchen von Zoonosen, wie zum Beispiel Ebola, AIDS, Vogelgrippe, SARS, MERS, Zika und COVID-19, obwohl im Vergleich zur Biomasse von Menschen, Haus- und Nutztieren immer weniger Wildtiere auf der Erde leben. Der vernachlässigte Naturschutz wird zum globalen Gesundheitsproblem. Unser zunehmender ökologischer Fussabdruck gehört zu den Treibern künftiger Pandemien. Viren profitieren von häufigeren Kontakten mit den potenziellen Wirten und von der globalen Vernetzung unserer Aktivitäten.

Die Schweiz muss ihre Politik auf nachhaltige Wirtschaft und Konsum ausrichten. Sie muss ihren ökologischen Fussabdruck verkleinern, indem sie Abholzungen verhindert und weltweit zur Erhaltung von Lebensräumen und Biodiversität beiträgt. Nebst der Förderung nachhaltiger Produktionsmethoden durch die internationale Zusammenarbeit, sind Importbeschränken aus Ländern mit nicht nachhaltiger Landnutzung zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass unter den Infektionskrankheiten Zoonosen ein hohes Risiko darstellen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist zusammen mit anderen Bundesämtern sowie mit kantonalen Stellen für die Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen in der Schweiz zuständig. Dabei wird der sogenannte "One Health"-Ansatz verfolgt, bei dem nebst der Human- und Veterinärgesundheit auch der Schutz der Umwelt und die Biodiversität zentral sind.

2016 stellte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) fest, dass rund die Hälfte aller Epidemien der jüngsten Vergangenheit auf Zoonosen zurückzuführen sind (z. B. COVID-19, SARS, MERS, Ebola), deren Auftreten durch menschliche Eingriffe in die Biodiversität und namentlich durch die Zerstörung und Übernutzung von Ökosystemen begünstigt wird. Da sich die natürlichen Lebensräume der Tiere aufgrund menschlicher Aktivitäten immer mehr verkleinern, kommt es zu häufigerem Kontakt mit Menschen und die Artenvielfalt nimmt weltweit ab. Der Druck, der durch den Konsum und die Produktion in der Schweiz auf die Biodiversität und die Umwelt im Ausland und insbesondere in den Entwicklungs- oder Transitionsländern ausgeübt wird, ist signifikant gestiegen (BAFU 2018). Im Jahr 2015 wurden rund zwei Drittel des Biodiversitäts-Fussabdrucks der Schweiz durch die Nettoimporte verursacht, bei denen pflanzliche und tierische Erzeugnisse (hauptsächlich Nahrungsmittel) mit ca. 70 Prozent überwogen.

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Biodiversitätsverlust im Ausland zu verringern. So legt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bei der Förderung von Projekten u. a. einen Fokus auf die Erhaltung der Biodiversität. Beispielsweise fördert die DEZA die nachhaltige Waldnutzung und unterstützt Viehhaltergemeinschaften mit integrierten Gesundheitsdienstleistungen für Mensch und Tier und einem besseren Schutz der Lebensräume ("One Health-Ansatz"). Der illegale Tierhandel ist über das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES SR 453) geregelt. Und die Schweiz setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zum Zielrahmen 2020+ der Biodversitätskonvention (CBD) für zielgerichtete und konkrete Ziele und Massnahmen ein.

Regenwälder sind für die Artenvielfalt wichtig und durch legale und illegale Abholzung besonders gefährdet. Der neue Artikel 35e im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01), der voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten wird, bietet eine gesetzliche Grundlage, um zum Erhalt dieser Refugien der Biodiversität beizutragen. Illegal geschlagenes Holz darf in der Schweiz nicht in Verkehr gebracht werden. Der Bundesrat kann darüber hinaus im Einklang mit internationalen Standards Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten stellen oder das Inverkehrbringen verbieten, wenn der Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich gefährdet (Art. 35e Abs. 3 USG). Der Bundesrat hat damit die Kompetenz, das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten zu beschränken, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Lebensräume und die Biodiversität haben. Die relevanten Bestimmungen des internationalen Handelsrechts sind dabei zu beachten.

Aufgrund der bereits ergriffenen Massnahmen sieht der Bundesrat zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.