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20.3757 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zum Geschäftsgebaren der Billag-Nachfolgefirma und neuen Erhebungsstelle des Bundes "Serafe" zu klären:

1. Wie geht er mit der einseitigen und unaufhörlichen Kritik durch die Erhebungsstelle "Serafe" an die Adresse der Kantone, Gemeinden und Städte um? Wie stellt der Bundesrat einen effizienten Vollzug unter den behördlichen Beteiligten und der privaten Firma "Serafe" sicher?

2. Wie beurteilt er im Nachgang zum Ausschreibeverfahren für eine neue Erhebungsstelle der Radio- und Fernsehgebühr die Schnittstelle der Datenlieferung? Sind sich die zuständigen Behörden im Rahmen des Verfahrens der Komplexität dieser Schnittstelle bewusst gewesen und haben sie alles unternommen, um diese sachgerecht auszugestalten und im Rahmen der Ausschreibung darzulegen?

3. Wie stellt er sicher, dass die Firma "Serafe" dem ursprünglichen Auftrag, sämtliche Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu treffen, damit der Betrieb des neuen Abgabesystems in guter Qualität sichergestellt werden kann, abschliessend nachzukommen?

4. Wie stellt er sicher, dass die nicht vorhersehbaren Mehrkosten durch die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren, welche heute Kantone, Gemeinden und Städte einseitig zu tragen haben, angemessen abgegolten werden?

Begründung

Die vom Bund auf Anfang 2019 mit dem Einzug der Fernseh- und Radiogebühren beauftragte Firma "Serafe AG" macht seit dem ersten Rechnungsversand immer wieder negative Schlagzeilen im Umgang mit der Kundschaft und Geschäftspartnern. Auffällig dabei ist, dass "Serafe" offenbar darauf spezialisiert ist, bei eigenem Versagen und Unvermögen die Schuld anderen zuzuschieben. Insbesondere immer wieder an die Gemeinden, welche nach geltendem Recht (Art. 69 g Abs. 3 RTVG) neben den Kantonen für die Datenlieferung an die Erhebungsstelle zuständig sind. So zuletzt geschehen im Rahmen der Berichterstattung betreffend die Beantwortung der Interpellation Rutz (20.3108) (siehe u.a. Luzerner Zeitung vom 5.6.2020). Neu ist nun aber, dass auch der Bundesrat in seiner Antwort zum zuvor erwähnten Vorstoss auf unfreundeidgenössische Art und Weise die Gemeinden als erste Quelle von falschen Adressen bezeichnet.

Die Lieferung der Daten der Abgabepflichtigen durch die Gemeinden anstelle der Selbstdeklaration durch die Gebührenpflichtigen ist einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen dem alten Gebühren- und dem neuen Abgabesystem, welches seit 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Gemeinden und Städte setzen sich seit dem Systemwechsel für einen verbesserten Datenfluss und für eine höhere Datenqualität ein. Diese Bestrebungen werden seit Beginn sehr aktiv und konstruktiv unterstützt durch den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) und den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV). Zusammen mit dem BAKOM und der Erhebungsstelle "Serafe". Die Schwächen des komplexen Systems sind grösstenteils erkannt, zusammen sollen diese bestmöglich behoben werden. Umso unfreundlicher ist die Kommunikationspolitik von "Serafe" und neuerdings auch jene des Bundesrats, welche den Gemeinden einseitig die Schuld für eine scheinbar ungenügende Qualität der Adressdaten zuweist. Ein Ende dieses unwürdigen Hin-und-Her-Schiebens von Verantwortlichkeiten und scheinbarem Unvermögen ist nicht absehbar, da beim Abgabesystem ein Systemfehler vermutet werden muss.

Der Bundesrat hat im März 2017 das Mandat für die neue Erhebungsstelle an die Firma "Serafe" vergeben, vorgelagert war ein öffentliches Ausschreibeverfahren, das durch das zuständige BAKOM geführt wurde. Bei der Vergabe aufgefallen ist, dass die vorherige Erhebungsstelle "Billag" mit über 100 Mitarbeitern und Kosten von rund 35 Millionen Franken kalkulierte. "Serafe" dagegen zieht die Gebühren mit unter 50 Mitarbeitern und rund der Hälfte der vormaligen Kosten pro Jahr ein. Dies ist einerseits allenfalls in der höheren Kosteneffizienz zu suchen, andererseits ist aber zu vermuten, dass bei der Schnittstelle des Datenübertrags von Kantonen und Gemeinden an die Erhebungsstelle von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde. Diese alles entscheidende Schnittstelle im System wurde wohl von Seiten der Ausschreibebehörden (Bund) und durch die offerierende Firma "Serafe" falsch beurteilt respektive nicht sachgerecht eingeschätzt. Die Leidtragenden sind nun am Ende Kantone, Gemeinden und Städte, welche die Daten in einem höheren Detaillierungsgrad zu liefern haben, als es ursprünglich vorgesehen war und eigentlich müssten. Seit Beginn der Umstellung entsteht den kommunalen Einwohnerkontrollstellen ein nicht gedeckter Mehraufwand, welcher von den Gemeinden und Städten zu tragen ist.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Vergabe des neuen Mandats (vom 10. März 2017) "Serafe" mit dem Aufbau der Infrastruktur und des notwendigen Informatiksystems betraut. Dabei wurde explizit erwähnt, dass die Daten, die für die Erhebung der Haushaltsabgabe aus den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern stammen, mitgemeint sind. Bis Ende 2018 hat die Serafe AG sämtliche Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu treffen, damit der Start des neuen Abgabesystems fristgerecht und in guter Qualität sichergestellt werden kann. Diesem Auftrag kam die Firma "Serafe" bis heute nicht ausreichend nach. Bis heute bleibt das Verhalten von "Serafe" nicht partnerschaftlich, was die Zusammenarbeit zusätzlich erschwert.

Stellungnahme des Bundesrates

Antwort 1

Am 1. Januar 2019 trat das neue Abgabesystem für Radio und Fernsehen in Kraft. Es war ein radikaler Systemwechsel von einem Meldesystem auf ein geräteunabhängiges System basierend auf den Daten, die die Einwohnerregister gemäss Registerharmonisierungsgesetz (RHG) erheben müssen.

Die Serafe erhält monatlich die Daten von den zuständigen Einwohnerdiensten und bildet über die definierten Datenmerkmale (Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID, Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID und AHV-Nummer) die Haushalte, die anschliessend eine Abgaberechnung erhalten. Sind die gelieferten Daten unvollständig oder falsch (z.B. EWID inkorrekt), führt dies zu mangelhaften Rechnungen.

Um dieses Problem zu lösen, wurde im Januar 2019 eine Begleitgruppe ins Leben gerufen. Unter der Leitung des BAKOM legt diese Gruppe, welche aus Vertretern der Gemeinden (VSED), der Kantone, der Erhebungsstelle und des Bundesamts für Statistik (BFS) besteht, die weiteren Schritte für eine stetige Verbesserung der Datenqualität in diesem Bereich fest. Das BAKOM steht als Aufsichtsorgan der Serafe in regelmässigem Austausch mit der Erhebungsstelle. Die Serafe selber ist in stetem und konstruktiven Austausch mit den Verantwortlichen der Kantone und Gemeinden. So konnte dank der Begleitgruppe ein Rückmeldeprozesses eingerichtet werden. Dieser Prozess ermöglicht Serafe die Meldung von inkorrekten Angaben an die Einwohnerdienste. Damit kann die Serafe die Einwohnerdienste unterstützen und so künftig zur besseren Qualität der Rechnungen beitragen.

Antwort 2

Die Serafe bezieht sämtliche Haushaltdaten, die für die Erhebung der Abgabe notwendig sind, über die Sedex-Plattform. Diese Plattform ermöglicht einen sicheren, lückenlosen Datentransport aus den Einwohnerregistern der Gemeinden via die Kantone an die Serafe. Für die Lieferung der Daten zur Erhebung der Haushaltabgabe wurde der Schnittstellenstandard eCH 0201 vom Verein eCH in die Sammlung von Normen aufgenommen. Die Schnittstelle ist für die Administration des neuen Abgabesystems geeignet und hat sich bewährt.

Antwort 3

Die Serafe hat bereits zu Beginn des neuen Abgabesystems mit dem Versand der rund 3.6 Mio. Rechnungen gezeigt, dass sie im Stande ist, eine in organisatorisch, technisch und personeller Hinsicht gut funktionierende Massenfakturierung abzuwickeln. Die Rechnungen für die Haushaltabgabe werden mit den definierten Daten aus den einzelnen Einwohnerdiensten gebildet. Die Serafe darf an diesen Daten selber keine Änderungen vornehmen. Für eine effiziente Rückmeldung von fehlerhaften Daten steht der Serafe der Rückmeldeprozess zur Verfügung (vgl. oben).

Antwort 4

Das RHG verlangt, dass die Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone vollständig und korrekt geführt werden und auf einem aktuellen Stand sind (Art. 5 RHG). Das RHG bestimmt, welche Daten die Einwohnerregister sammeln müssen (Art. 6 RHG). Die Einwohnerregister liefern diese Daten nebst dem BFS auch an die Kantone. Die Kantone stellen die Daten via Schnittstelle Sedex der Serafe zur Verfügung. Welche Daten die Serafe erhält, ist im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) geregelt (Art. 69g RTVG und Art. 67 RTVV). Die Einwohnergemeinden müssen für die Zwecke der Abgabe keine zusätzlichen Daten erheben oder an die Kantone liefern.

Die Gemeinden und Kantone erhielten für die Schaffung der informatiktechnischen Voraussetzungen einen Beitrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Die regelmässigen Datenlieferungen an die Serafe erfolgen automatisiert und verursachen keinen zusätzlichen Aufwand. Den Aufwand für die Bereinigung der Einwohnerregister haben hingegen die Gemeinden und Kantone zu tragen.

Antwort des Bundesrates.