20.3848 · Interpellation · 2020-06-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) ist ständiges Mitglied im Bundesstab Bevölkerungsschutz. Damit hat ZIVI Einsitz in der Projektorganisation des zivilen ResMaB des BABS. Als grösstes ziviles Instrument der Sicherheitspolitik soll der Zivildienst bei der Vorbeugung, Vorsorge und Bewältigung von natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen unterstützen. Der Expertenbericht "Bedarf an Einsätzen von Zivildienstleistenden bei Katastrophen und Notlagen" im Auftrag des Bundesrats hat bereits im Jahr 2013 festgehalten, dass ein entsprechender Bedarf besteht, die personellen Ressourcen vorhanden sind und spezialisiertes Fachwissen geboten werden könnte.
Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden, um innerhalb von vier bis sechs Wochen mehrere tausend Zivis zu Einsätzen aufzubieten. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich viele Zivis innert kürzester Zeit freiwillig melden.
Die gesetzlichen Möglichkeiten, Zivis in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage (Art. 14 ZDG) einzusetzen gehen weit: Sie entsprechen dem Assistenz- oder Aktivdienst der Armee. In der aktuellen Corona-Krise wurden Zivis sehr zurückhaltend eingesetzt.
1. Wieviele Angehörige der Armee, Zivilschützer und Zivis wurden speziell zur Bewältigung der Pandemie aufgeboten?
2. Wieviele dieser Diensttage von Armee, Zivildienst, Zivilschutz wurden in zivilen Spitälern, Heimen etc. unter ziviler Führung geleistet? Sei es in Betreuung und Pflege, der Küche, technischem Dienst, Reinigung etc.?
3. Wieviele Diensttage in Notlageneinsätzen hat der Zivildienst zwischen dem 16. März und dem 31. Mai 2020 geleistet?
4. Wieviele Zivis wurden in den Gesundheitssektor versetzt (zB. weil Kultureinrichtungen den Einsatz abbrechen mussten)?
5. Das Bundesamt für Zivildienst betont, dass es Notlageeinsätze nur auf Nachfrage der Kantone verfügen kann. Gibt es keine Gesetze, die es ZIVI ermöglichen, selber aktiv zu werden?
6. Im Prozess ziviles Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) sollen alle Einsätze koordiniert werden. Warum wurden keine Einsätze von der Armee im Gesundheitswesen an den Zivildienst abgegeben?
7. Warum hält sich der Bundesrat in einer zivilen Krise nicht an den Grundsatz "zivil vor militärisch", also Zivildienst vor Armee?
8. Warum wurden Zivis, trotz relativ langer Vorlaufzeit, nicht von Beginn an aktiv eingesetzt und werden es bis heute nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./3. Die Armee leistete während der Corona-Krise bis zum Ende des Armeeeinsatzes am 30. Juni 2020 rund 320 000 Diensttage unter Führung der zivilen Behörden. Von diesen entfielen rund 215 200 Diensttage auf die subsidiäre Unterstützung des Gesundheitswesens. Die Unterstützung umfasste Low Level Care und Transportleistungen sowie Unterstützungsleistungen des Kompetenzzentrums ABC-KAMIR und der Armeeapotheke. Die übrigen Diensttage dienten Basisleistungen für den Eigenschutz, die Ausbildung, die Tätigkeit der Stäbe und die Reserve.
Von Mitte Februar bis Ende Juni 2020 leisteten rund 24 000 Zivilschutzangehörige gegen 300 000 Diensttage. Die Einsatzdauer variierte zwischen einzelnen Tagen und mehreren Wochen. Zivilschutzangehörige verstärkten und entlasteten insbesondere das Gesundheits- und Pflegepersonal in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen bei Aufgaben wie der Betreuung, der Triage und Zutrittskontrolle, der Reinigung und Desinfektion, der Logistik sowie dem Nachschub von Schutzmaterial. Schätzungsweise 60 bis 70 Prozent der Zivilschutzeinsätze bzw. rund 180 000 bis 200 000 Diensttage wurden im Gesundheits- und Pflegebereich geleistet.
Die zwischen Ende März und Ende Juli 2020 in Anwendung von Art. 7a des Zivildienstgesetzes (ZDG; SR 824.0) zusätzlich aufgebotenen Zivildienstpflichtigen leisteten in dieser Zeit rund 21'000 Diensttage. Alle durch den Zivildienst zur Bewältigung der Pandemie geleisteten Diensttage wurden in Einsatzbetrieben unter ziviler Führung geleistet.
4. Es wurden 57 Zivildienstpflichtige in die situationsbedingt prioritären Bereiche Gesundheits- und Sozialwesen umgeteilt, da deren laufende bzw. geplante Einsätze aufgrund der ausserordentlichen Lage nicht weiter- bzw. nicht durchgeführt werden konnten. Die rund 100 Begehren kantonaler und eidgenössischer Stellen für zusätzliche Unterstützung durch den Zivildienst wurden mit Zivildienstpflichtigen mit Restdiensttagen gedeckt, die sich aufgrund gezielter Aufrufe kurzfristig für Einsätze zur Verfügung stellten.
5. Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI wies die zuständigen Stellen vor und während der Pandemie aktiv auf die Möglichkeiten des Einsatzes des Zivildienstes hin (siehe Antwort des Bundesrates auf Ip. 20.3617 Streiff, Frage 5). Es koordinierte die daraus folgenden Einsätze des Zivildienstes mit den betroffenen Führungsorganen und den zuständigen Fachinstanzen im Prozess Ressourcenmanagement Bund (Art. 7a Abs. 2 ZDG).
6. Tatsächlich diskutierten Vertreter des ZIVI und der Armee im Rahmen des Bundesstabes über die Möglichkeiten, dass die Armee als Einsatzorganisation Betreuungsleistungen im Bereich Helping Hands übernehmen und diese anschliessend an den Zivildienst übergeben solle. Allerdings war die Nachfrage der Kantone nach diesen Leistungen so gering, dass keine entsprechenden Anträge gestellt wurden. Andere Einsatzmöglichkeiten im Bereich low level care kamen nicht in Frage, da nur wenige Zivildienstpflichtige über die nötigen Ausbildungen verfügten.
7. Der Bundesrat beschloss den Assistenzdienst der Armee zugunsten des zivilen Gesundheitswesens gestützt auf die Bedürfnisse der zivilen Behörden in einer eskalierenden Pandemiesituation. Weder Zivildienst- noch Schutzdienstpflichtige verfügen über die fachliche Ausbildung und Erfahrung der Angehörigen der Spital- und Sanität-Bataillone der Armee. Die Einsätze von Zivilschutz und Zivildienst erfolgten zeitgleich und komplementär für Dienstleistungen, die deren Leistungsprofil und -kapazitäten entsprechen.
8. Der Zivildienst ist nicht als Ersteinsatzorganisation konzipiert. Er erbringt seine komplementären und subsidiären Leistungen im Verbund mit den weiteren Akteuren aller föderalen Stufen und gemäss dem konkret ausgewiesenen Bedarf. Siehe auch Antwort 5.
Antwort des Bundesrates.