20.3895 · Interpellation · 2020-06-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Sieht der Bundesrat die Chance fürs Velofahren aufgrund der aktuellen Lage?
2. Ist er bereit aufgrund der aktuellen Lage, Sensibilisierungskampagnen für die Sicherheit im Strassenverkehr im Bezug auf Velo- und Autoverkehr zu initiieren?
3. Ist er bereit aufgrund der aktuellen Lage, Sensibilisierungskampagnen für die Sicherheit im Strassenverkehr im Bezug auf Velo- und Autoverkehr zu unterstützen (zB. der Verkehrs- oder Tourismusverbände)?
4. Sieht er den Vorteil von temporären autofreien Strassenabschnitten oder Passstrassen während der Sommerferienzeit?
Begründung
Während der Corona-Krise und des damit einhergehenden Lockdowns hat sich die Schweizer Bevölkerung zunehmend sportlich betätigt. Nicht nur Joggen und Rennen haben zugenommen, auch haben sich so viele Menschen aufs Velo gesetzt wie seit Jahren nicht mehr. Ganze Familien haben Velotouren durch die Schweiz unternommen, Jugendliche sind aufs Rennvelo gestiegen und viele haben für den Alltagsverkehr ihr Fahrrad aus dem Keller geholt.
Für die Sommerferien ist ein erfreuliches grösseres Veloverkehrsaufkommen auf den Schweizer Strassen zu erwarten. Schweiz Tourismus hat mit autofreien Pässen im September vorgelegt, für den Sommer wäre eine Sensibilisierungskampagne für den Velo- und Autoverkehr von Vorteil. So könnte die Sicherheit im Strassenverkehr verbessert werden. Velofahrende, wie auch Auto- und Motorradfahrende müssen auf faire Weise nebeneinander auf der Strasse existieren.
Auch temporäre autofreie Streckenabschnitte würden der Sicherheit im Strassenverkehr dienen. So wären die Nutzungen während einer limitierten Zeit klar geregelt.
Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Bereich aktiv zu werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Veloverkehr hat während der Corona-Krise zugenommen. Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung, denn diese Fortbewegungsart ist gesund und verspricht eine Verlagerung vom motorisierten zum nichtmotorisierten Verkehr, unabhängig von der aktuellen epidemiologischen Lage. Das Potenzial des Veloverkehrs ist aber noch nicht ausgeschöpft. Der Bundesrat rechnet damit, dass der Langsamverkehr bis zum Jahr 2040 gegenüber 2010 um 32 Prozent wachsen wird. Er schlägt deshalb im neu geschaffenen Veloweggesetz vor, dass die Kantone verpflichtet werden, Velowegnetze zu planen und zu bauen. Er will die Kantone dabei mit Fachinformationen, Beratung, Geodaten sowie mit der Begleitung von Pilotprojekten unterstützen. Das Veloweggesetz befindet sich bis am 10. September 2020 in der Vernehmlassung. Darüber hinaus übernimmt der Bund Vorbildfunktion, indem er dem Veloverkehr bei der Gestaltung seiner Nationalstrassen dritter Klasse konsequent Rechnung trägt. Eines der jüngsten Beispiele dafür ist die Veloverkehrsführung in der Schöllenen entlang der A2 nach Andermatt (UR).
Zusätzlich unterstützt der Bund im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr verschiedene Massnahmen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (in der 3. Generation betrug der Bundesbeitrag für den Fuss- und Veloverkehr insgesamt 378 Millionen Franken, dies bei einem Investitionsvolumen von 1,048 Milliarden Franken).
2./3. Der Fonds für Verkehrssicherheit fördert und koordiniert im Auftrag des Bundes Massnahmen zur Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr. Dazu gehört die finanzielle Unterstützung von Kampagnen, die von den Verkehrsverbänden geführt werden - regelmässig auch im Bereich des Langsamverkehrs. Darüber hinaus plant der Bundesrat keine eigenen Kampagnen im Bereich Sicherheit im Veloverkehr.
4. Die Schweizer Alpenpässe haben einen einmaligen touristischen Wert, der allen Nutzergruppen zugänglich sein sollte. Sie müssen daher grundsätzlich geöffnet bleiben. Wo es möglich und sinnvoll ist, finden die beliebten "slowUp"-Veranstaltungen statt. Sie bieten die Möglichkeit, sich ohne motorisierten Verkehr auf der Strasse in einem klar abgegrenzten regionalen Gebiet während einer bestimmten Zeit zu bewegen. Über die Bewilligung der Veranstaltungen und die temporären Strassensperrungen entscheiden die zuständigen Behörden.
Antwort des Bundesrates.