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20.3896 · Interpellation · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Um unerwünschte Stickstoffemissionen in die Umwelt zu reduzieren, reguliert die Schweiz den Stickstoffhaushalt mit verschiedenen Bestimmungen im Umweltschutz-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsrecht - so beschrieben in der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation 19.4480.

Die Schweiz hat sich im Rahmen von verschiedenen internationalen Abkommen verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um eine Reduktion der Stickstoffüberschüsse zu erreichen. Beispielsweise in der Genfer Konvention (CLRTAP), im Göteborg-Protokoll, Kyoto-Protokoll, dem OSPAR-Übereinkommen oder den Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen (INK).

Dem OSPAR- Übereinkommen ist die Schweiz bereits1994 beigetreten. Das vereinbarte Ziel war eine Reduktion der Stickstoffeinträge in die Gewässer, um 50 Prozent gegenüber 1985 - dies im Bereichen der Siedlungswirtschaft, wie auch der Landwirtschaft. Die Daten der vergangenen Jahre zeigen, dass die stickstoffhaltigen Luftschadstoffe aus Verkehr, Industrie und Gewerbe wirkungsvoll reduziert werden konnten, ebenso die Stickstoffeinträge aus der Siedlungswirtschaft (z.B. via Kläranlagen). Dagegen ist es der Landwirtschaft nicht im selben Masse gelungen, die Stickstoffproblematik zu entschärfen: Die in den Agrarpolitiken formulierten Reduktionsziele werden Jahr für Jahr deutlich verfehlt. Waren früher Verkehr und Industrie die grössten Stickstoffemittenten, ist es heute die Landwirtschaft.

Nachdem er in seiner Antwort auf meine IP 19.4480 die rechtliche Verbindlichkeit der Reduktionsziele im Bereich Stickstoff unterstrichen hat, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind, nebst den drei Bereichen Verkehr, Industrie und Gewerbe, Siedlungswirtschaft sowie Landwirtschaft weitere wichtige Felder zu nennen, in denen signifikant Stickstoff emittiert wird?

2. Wenn in einigen dieser Bereiche die Stickstoffeinträge signifikant reduziert wurden, in anderen seit 20 Jahren aber kaum (siehe Antworten auf 19.5603, 19.5667, 19.4480 oder 19.4602): Besteht hier eine erhebliche Einschränkung in einigen Bereichen, in anderen aber nicht?

3. Wenn nein: Warum nicht?

4. Wenn ja: Gibt es eine objektive Rechtfertigung für eine solche Ungleichbehandlung der Wirtschaftssektoren in den genannten Bereichen? Wie lautet diese?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Nein, die Bereiche Verkehr, Industrie und Gewerbe, Siedlungsentwässerung sowie Landwirtschaft sind die wichtigsten Stickstoff-Emittenten.

Zu 2), 3) und 4)

Durch die technische Ergänzung von Abwasserreinigungsanlagen mit der Denitrifikation (d. h. die Umwandlung von reaktivem in nicht reaktiven Stickstoff) konnte der Eintrag aus Siedlungen, Industrie und Gewerbe in die Gewässer bis heute um rund die Hälfte reduziert werden.

In den letzten 30 Jahren konnten sowohl dank der verfügbaren technischen Massnahmen wie Rauchgasentstickung sowie besserer Motoren und Katalysatoren als auch durch strengere Abgasvorschriften die Emissionen aus Verkehr, Industrie und Gewerbe sowie Haushalten in die Luft um rund 60 Prozent reduziert werden.

Diese technischen Lösungen verursachten Kosten, die von der Allgemeinheit (Abwasserreinigung), den Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. Katalysatoren) oder der Industrie (z. B. Rauchgasentstickung) zu tragen waren. Sie führten aber in den betroffenen Sektoren zu keinen relevanten wirtschaftlichen Einschränkungen gegenüber der Situation ohne diese Massnahmen. Die Massnahmen in der Luftreinhaltung (Verkehr, Feuerungen, Industrie) waren nicht nur aus generellen Umweltschutzgründen, sondern auch für den Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung zwingend erforderlich.

Der Einsatz von stickstoffhaltigem Mineraldünger in der Landwirtschaft hat im letzten Jahrhundert zu einer Intensivierung der Landwirtschaft geführt. Damit ging eine Steigerung der Nahrungs- und Futtermittelproduktion sowie der Nutztierzahlen einher. Importierte Futtermittel sind ein weiterer Eintrag in den nationalen Stickstoffkreislauf. Sie erlauben höhere Nutztierbestände und vergrössern so die Sickstoffverluste. Die Stickstoffverluste in der Landwirtschaft entstehen grundsätzlich bei natürlichen Prozessen im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Sie lassen sich nur bis zu einem bestimmten Umfang mit technischen Lösungen vermeiden (z. B. Massnahmen zur Verminderung der Ammoniakemissionen in Ställen und bei der Güllelagerung, Fütterung und Düngerausbringung oder höhere Effizienz bei der Stickstoffdüngung). Eine noch weitergehende Reduktion bedingt eine Überprüfung (und ggf. Anpassung) der heutigen Intensität der Produktion inklusive dem Einsatz von importierten stickstoffhaltigen Produktionsmitteln wie Futter und Dünger.

Der Bundesrat will mit der Agrarpolitik 22+, welche einen verbindlichen Absenkpfad für Stickstoff vorsieht, die Stickstoffverluste bis 2025 um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent verringern. Um diesen Absenkpfad einzuleiten, sind in der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ insgesamt 16 Massnahmen aufgeführt (Botschaft 20.022, S. 4029-4030).

Antwort des Bundesrates.