20.3901 · Interpellation · 2020-06-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Auf meine Frage 20.5332 hat der Bundesrat geantwortet, dass 103 zugelassene Produkte ein potenzielles Risiko für Bienen darstellen. Zu diesen Produkten zählen die Pyrethroiden, die vom Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs EAWAG als "toxischer als alle anderen Pflanzenschutzmittel zusammen" bezeichnet werden. In seiner Antwort führte der Bundesrat weiter aus, dass die vorhandene Datengrundlage nicht ausreiche, um die Frage nach der Zahl der für Bienen gefährlichen Produkte, die in den letzten fünf Jahren zurückgezogen wurden, einfach zu beantworten. Es brauche dafür eine Untersuchung, die den Rahmen der Fragestunde sprenge.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele für Bienen gefährliche Pestizide wurden in der Schweiz in den letzten fünf Jahren verboten?
2. Wie viele für Bienen gefährliche Pestizide wurden in der Schweiz in den letzten fünf Jahren zugelassen? Und wie lauten ihre Namen?
3. Welcher Anteil an den in den letzten fünf Jahren insgesamt verkauften Pflanzenschutzmitteln entfällt auf Insektizide, die für Bienen und andere Insekten gefährlich sind?
4. In einem Artikel über die in Bächen gefundenen Pyrethroid- und Organophosphat-Insektizide führt die EAWAG aus, dass von diesen Insektiziden ein höheres Risiko für Wirbellose ausgeht als von allen anderen gemessenen Pflanzenschutzmitteln zusammen. Was kann der Bundesrat über die Risiken der für Bienen gefährlichen Pestizide sagen, dies im Vergleich mit allen anderen verkauften Pflanzenschutzmitteln?
5. In seiner Antwort auf die Frage 20.5341 sagte der Bundesrat, dass die Bewilligung von sieben synthetischen Pyrethroiden gegenwärtig überprüft werde. Kann der Bundesrat sagen, wann dieses Verfahren abgeschlossen sein wird? Falls die Bewilligungen entzogen werden: Welche Übergangsfrist sieht der Bundesrat für das Verbot von Verkauf und Verwendung der betreffenden Produkte vor?
6. Die Pyrethroid- und Organophosphat-Insektizide zählen zu den giftigsten Pestiziden. Bis wann ist mit einem Verbot dieser Substanzen zu rechnen?
7. Neben den synthetisch hergestellten Pyrethroiden sind auch Wirkstoffe zugelassen, die natürliches Pyrethrum enthalten. Was sind die Gemeinsamkeiten von synthetisch hergestellten Pyrethroiden und natürlichem Pyrethrum? Und worin unterscheiden sie sich?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Es gibt in der Schweiz aktuell insgesamt 103 bewilligte Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich eingestuft sind. Seit 2015 wurden insgesamt 28 als bienengefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel zurückgezogen.
2. Seit 2015 wurden 6 neue als bienengefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel bewilligt, und zwar Vertimec Gold, Dimilin SC 48, Cypermethrin, Pirimicarb 50 WG, Nuprid 200 SC und Fastac Perlen. Es handelt sich um generische Produkte von bereits bewilligten Pflanzenschutzmitteln.
3. Die bienengefährlichen Produkte entsprechen einem Anteil von 0,55 Prozent an den im Jahr 2018 in der Schweiz insgesamt verkauften Pflanzenschutzmitteln. Die Insektizide machen 13,5 Prozent der insgesamt verkauften Menge aus.
4. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist notwendig, um den Pflanzenschutz und die Produktion von Nahrungsmitteln, die den qualitativen Anforderungen des Marktes entsprechen, zu gewährleisten. Sowohl synthetische Pyrethroide als auch natürliche Pyrethrine tragen ebenfalls dazu bei, den Schutz sicherzustellen. Dabei werden Unterschiede in der Bienentoxizität zwischen den Produkten bei der Zulassung berücksichtigt. Unter Einhaltung der in der Bewilligung festgelegten Anwendungsbedingungen können potenziell bienengefährliche Produkte ohne Risiko für die Bienenvölker verwendet werden.
5. Der Überprüfungsprozess ist im Gange und es wird erwartet, dass die Beurteilung im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen sein wird. Das Verfahren sieht dann eine Anhörung der interessierten Kreise vor, namentlich der Vertreterinnen und Vertreter der Branche und der Umweltschutzorganisationen. Diese Kommentare und allfällige neue Daten müssen berücksichtigt werden. Es ist daher nicht möglich, ein genaues Datum für das Ende dieses Verfahrens zu nennen. Die Fristen für das Inverkehrbringen und die Verwendung der zurückgezogenen Produkte hängen von den Gründen für den Rückzug ab. Im Falle einer unmittelbaren Gefährdung für die menschliche Gesundheit wird keine Frist gewährt. In den anderen Fällen kann eine Frist von höchstens einem Jahr für das Inverkehrbringen und eine Frist von einem Jahr für das Aufbrauchen der Lagerbestände gewährt werden.
6. Sieben zugelassene synthetische Pyrethroide werden derzeit überprüft. Es ist noch zu früh, die Ergebnisse und die Konsequenzen für ihre jeweiligen Bewilligungen bekanntzugeben. Was die Organophosphate betrifft, so wurde das letzte Insektizid dieser Familie, Dimethoat, am 1. Juli dieses Jahres zurückgezogen.
7. Natürliche Pyrethrine und synthetische Pyrethroide haben verwandte chemische Struktur und wirken auf dieselbe Weise. Während die Pyrethrine eine geringe Lichtstabilität aufweisen und sich in der Umwelt schnell abbauen, sind die synthetischen Pyrethroide viel stabiler und bauen sich langsam ab. Beide Substanzgruppen werden als rasch wirkende Kontaktgifte gegen verschiedene Schadinsekten in der Landwirtschaft, im Hausgarten oder als Biozid eingesetzt. Die akute Toxizität gegenüber terrestrischen als auch aquatischen Wirbellosen ist vergleichbar hoch. Aufgrund der Langlebigkeit der Pyrethroide wird das Risiko von Nebenwirkungen verlängert. Die akute Kontakttoxizität gegenüber Bienen ist für Pyrethrine und Pyrethroide ebenfalls vergleichbar. Beide üben einen abweisenden Effekt auf Bienen aus, was das Expositionsrisiko für diese Insekten stark reduziert. Natürliche Pyrethrine dürfen in der biologischen Landwirtschaft verwendet werden.
Antwort des Bundesrates.