20.3960 · Interpellation · 2020-09-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Um ohne weitere Verschuldung Arbeitsplätze zu sichern und die Rezession abzufedern, hat die Bauwirtschaft fünf Punkte präsentiert, die bei öffentlichen Bauherren im Rahmen ihrer Aufgaben anstehen und nun angegangen werden sollen:
1. Bauprojekte unverzüglich in Angriff nehmen
2. Aufträge an Architekten, Ingenieure und Unternehmer erteilen
3. Laufende Planungen und Projektierungen forcieren
4. Bewilligungsverfahren beschleunigen
5. Baustellen sicher und uneingeschränkt weiterführen
Zu diesem 5-Punkteplan stellen sich insbesondere folgende Fragen:
1. Welche Bauprojekte kann der Bundesrat über die Bundesämter sowie die bundesnahen Betriebe in der Rolle von öffentlichen Bauherren vorantreiben.
2. Welche zusätzlichen Planungen kann der Bundesrat über die Bundesämter und die bundesnahen Betriebe in der Rolle von öffentlichen Bauherren vorantreiben, damit ein langfristiges Potenzial zur Stütze der Bauwirtschaft bestehen bleibt.
3. Ist der Bundesrat gewillt, diese Bau- und Planungsprojekte voran zu treiben und was tut er dafür?
4. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, damit die Baubewilligungsverfahren in der Hälfte der Zeit oder schneller von statten gehen?
5. Was unternimmt der Bundesrat zusätzlich, um den Auftragsrückgang von 9 Prozent im ersten Halbjahr 2020 aufzuholen?
Stellungnahme des Bundesrates
Einleitend zu den fünf Punkten, welche die Bauwirtschaft präsentiert hat: Der Bundesrat unterstützt diese Anliegen und hat bereits am 27. März 2020 durch die Koordinationskonferenz der öffentlichen Bau- und Liegenschaftsorgane (KBOB) Empfehlungen zur Milderung der Auswirkung auf die Schweizerische Volkswirtschaft durch das Coronavirus veröffentlicht. Diese Empfehlungen richten sich an alle drei föderalen Ebenen und sollen bewirken, dass die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und ihren Vertragspartnern in einer verantwortungsvollen, pragmatischen, verständnisvollen, flexiblen und möglichst unkomplizierten Weise fortgesetzt werden.
Zu 1-3: Basierend auf den erwähnten Empfehlungen haben Bundesämter sowie bundesnahe Betriebe Bauprojekte, unter Berücksichtigung Corona-bedingter Auflagen, wie geplant weitergeführt. Der Anteil Aufträge der öffentlichen Hand bleibt eine wichtige Stütze der Bauwirtschaft. Die geplanten Bau- und Planungsprojekte werden, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der COVID-19-Zeit, stetig vorangetrieben, so zum Beispiel:
- Büroneubauten für die Bundesverwaltung in der Region Bern
- Bauten im Rahmen des Sportförderungsprogramms in Magglingen und Tenero
- Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg
- Sanierung der Hallen 2 und 3 auf dem Flugplatz in Payerne
- Neubau Labor- und Bürogebäude HPQ ETH Zürich, Hönggerberg
- Gesamtsanierung Mehrzweck- und Mensagebäude ETH Zürich
- Verschiedene Projekte des Bundesamtes für Strassen im Bereich der Nationalstrassen-Infrastruktur
- Verschiedene Projekte der Bahninfrastruktur
Für die Planungssicherheit der Bauwirtschaft ist Stabilität bei den Aufträgen der öffentlichen Hand wichtig. Der Spielraum für zusätzliche Planungen ist kurzfristig beschränkt und richtet sich nach den genehmigten Mitteln. Weitere Förderprogramme lehnt der Bundesrat ab, da diese aufgrund der notwendigen Planungs- und Bewilligungszeit ihre Wirkung auf die Bauwirtschaft erst in ein paar Jahren entfalten würden und somit nicht den gewünschten Effekt haben.
Zu 4: Baubewilligungsverfahren werden in der Regel auf kantonaler und/oder kommunaler Stufe abgewickelt. Aus diesem Grund ist der Spielraum des Bundesrates für Massnahmen zwecks Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren beschränkt. Soweit der Bund für die Durchführung von Bewilligungsverfahren (Plangenehmigungsverfahren) zuständig ist (z.B. Eisenbahnen, Nationalstrassen), wurden diese auch während der Corona-Pandemie praktisch unverändert weitergeführt. Optimierungen der Prozesse werden laufend geprüft. Wo immer möglich werden bei den Baubewilligungsverfahren die Vorteile der digitalen Zusammenarbeit zur Beschleunigung der Prozesse genutzt.
Im Weiteren sind auch bei Baubewilligungsverfahren die erwähnten Empfehlungen der KBOB zu berücksichtigen und den gegenseitigen Bedürfnissen ist mit Augenmass zu begegnen.
Zu 5: Die Projekte auf Bundesstufe werden stetig vorangetrieben. Zusätzliche Massnahmen werden im Rahmen der genehmigten Mittel umgesetzt. Ein namhafter Beitrag zur Aufholung des erwähnten Auftragsrückgangs im Jahr 2020 ist dabei aber nicht zu erwarten.
Antwort des Bundesrates.