20.401 · Parlamentarische Initiative · 2020-02-10
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Energiegesetz ist so anzupassen, dass für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eine Einmalvergütung eingeführt wird, die höher ist als die heutigen Vergütungen, welche unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Eigenverbrauchs auf die Rentabilität berechnet werden.
Dabei ist grossen Anlagen (z.B. auf grossen Stalldächern oder auf Infrastrukturen), die einfach zu bauen sind, geringe Produktionskosten aufweisen und ihre gesamte Energieproduktion ins Netz einspeisen, Priorität einzuräumen. Um die Kosten zu senken, sieht das Gesetz vor, dass für grosse Anlagen ein Ausschreibungssystem eingeführt werden kann, in welchem der Vergütungssatz in Franken pro Kilowatt Leistung das wichtigste Zuschlagkriterium darstellt.
Die Finanzierung erfolgt ohne Erhöhung des Netzzuschlags.