Basel Ill final. Welche Folgen hat die Verschärfung der Hypothekarregulierung auf die bereits heute tiefe Wohneigentumsquote?
20.4043 · Interpellation · 2020-09-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Aktuell liegt die Eigentumsquote in der Schweiz bei knapp 40 Prozent aller Haushalte - und verharrt dort. Das ist im internationalen Vergleich ein tiefer Wert. Der Grund: Nur noch jeder zehnte Mieterhaushalt kann sich eigene vier Wände überhaupt noch leisten - früher waren es 40 bis 50 Prozent. Das hat die Zürcher Kantonalbank im Dezember 2019 errechnet.
Der Bund soll Wohneigentum fördern. Das steht so in der Verfassung. Wenn sich heute aber immer weniger Menschen Wohneigentum leisten können, wird dieser Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung mit weiteren regulatorischen Verschärfungen zur Umsetzung von Basel Ill final in Frage gestellt. So sieht der Bundesrat mit Basel Ill final insbesondere in den Bereichen Tragbarkeit und Bewertung erhebliche regulatorische Einschränkungen vor, die direkt in den Markt und den Wettbewerb eingreifen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass eine solche Verschärfung im Einklang mit dem verfassungsmässigen Ziel der Wohneigentumsförderung steht?
2. Wie möchte er sicherstellen, dass die Ziele der Wohneigentumsförderung erreicht werden und sich auch junge Familien oder Rentner ein Eigenheim leisten können?
3. Welche Folgen wird der geplante Eingriff auf den Wohneigentumsmarkt haben und wie wird sich die inzwischen wieder rückläufige Wohneigentumsquote verändern?
4. Wie werden die volkswirtschaftlichen Folgen für den VVohneigentumsmarkt in der Regulierungsfolgenabschätzung zur Basel-III-Regulierung berücksichtigt?
5. Die geplanten Regulierungen betreffen einseitig die Kredite und Hypotheken vergebenden Banken. Es droht damit ein verstärkter Abfluss des Geschäfts in den unregulierten und unbeaufsichtigten Schattensektor und fördert damit die Praktiken, die 2008 in den USA zur Finanzkrise geführt haben. Wie beurteilt er diese Gefahr und damit verbundene Risiken für die Systemstabilität?
6. Hat er Vergleiche angestellt, wie andere Länder wie beispielsweise die USA oder europäische Länder die Basel-III-Regulierung im Hypothekarbereich umsetzen?
7. Der weitere Verlauf der Covid-Pandemie und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Auswirkungen - auch auf den Wohneigentumsmarkt sind noch nicht abschätzbar. Der Bundesrat will daher die Umsetzung von Basel Ill um ein Jahr verschieben. Ist er auch bereit, in ausserordentlichen Zeiten auf solche neuen Regulierungen ganz zu verzichten? Ist es aus Sicht des Bundesrats sinnvoll, in dieser unsicheren Zeit die Hypothekarregulierung zu verschärfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Fragen 1 bis 3:
Der Bundesrat strebt mit der Umsetzung von Basel III final im Bereich der Hypothekarfinanzierungen von selbstgenutzten Wohnliegenschaften generell keine Verschärfung in Bezug auf die Eigenmittelunterlegung gegenüber der heutigen Regulierung in der Schweiz an. Grundsätzlich wird die Eigenmittelunterlegung durch Basel III final risikosensitiver.
Wenig riskante Kredite werden unter Basel III im Vergleich zu heute mit weniger Eigenmittel unterlegt, während riskantere Kredite (vor allem Renditeobjekte) mit mehr Eigenmittel unterlegt werden (Verursacherprinzip). Damit nehmen die Risiken für die Finanzstabilität und letztendlich für den Steuerzahler und die ökonomisch verletzlicheren Haushalte ab. Dazu dienen auch die angepassten Anforderungen bezüglich Tragbarkeit und vorsichtiger Bewertung. Bereits heute wenden Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten Anforderungen in Bezug auf Tragbarkeit und vorsichtige Bewertung an.
Da Basel III final grundsätzlich keine Verschärfung bei der Eigenmittelunterlegung von Hypotheken für selbstgenutzte Wohnliegenschaften vorsieht, werden keine negativen Auswirkungen auf die Wohneigentumsförderung erwartet. Sinnvoll erscheint die vorgesehene risikosensitivere Behandlung.
Auch ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat 2007 die Wohneigentumsförderung gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) aus finanziellen Gründen eingestellt hat. Ein Faktor für die wachsenden Schwierigkeiten des Wohneigentumserwerbs sind die steigenden Immobilienpreise. Falls die Zinsen wieder steigen und die Preise sinken, dürfte die Wohneigentumsquote, welche sich vor fünf Jahren auf dem höchsten Stand seit Mitte des letzten Jahrhunderts befand, tendenziell wieder leicht ansteigen. Weiter ist die Frage eines allfälligen Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung pendent. Eine solche dürfte sich auf die Rentnerhaushalte auswirken, wobei diese bereits heute die höchste Wohneigentumsquote aufweisen. Mit dem degressiven Abzug während der ersten 10 Jahre ist auch für Neuerwerber weiterhin eine erleichternde Komponente vorgesehen.
Zu Fragen 4 und 6:
Die Regulierungsfolgenabschätzung wird die erwarteten volkswirtschaftlichen Folgen der angepassten Regulierung aufzeigen und im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung der Eigenmittelverordnung publiziert werden. Die Vorlage wird auch einen Vergleich mit der Umsetzung von Basel III final in anderen wichtigen Finanzplätzen enthalten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die konkreten Umsetzungsentwürfe der USA und der Europäischen Union nur in beschränktem Umfang bekannt.
Zu Frage 5:
Wie erläutert sieht Basel III final im Bereich der Hypothekarfinanzierungen von selbstgenutzten Wohnliegenschaften keine verschärfte Eigenmittelunterlegung gegenüber der heutigen Regulierung in der Schweiz vor. Daher sieht der Bundesrat auf Grund der Umsetzung von Basel III final kein Risiko eines verstärkten Abflusses dieses Geschäfts in andere Bereiche. Bereits heute sind auch Pensionskassen und Versicherungen auf dem Markt für die Finanzierung von Wohneigentum tätig.
Zu Frage 7:
Gegenüber der heutigen Regulierung in der Schweiz sieht Basel III final wie erläutert bei der Hypothekarfinanzierung von selbstgenutzten Wohnliegenschaften grundsätzlich keine verschärfte Eigenmittelunterlegung vor. Daher sieht der Bundesrat in den wirtschaftlichen Folgen der Covid-Pandemie keinen Hinderungsgrund zur Umsetzung von Basel III final gemäss den internationalen Vorgaben.
Antwort des Bundesrates.