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20.4322 · Interpellation · 2020-10-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Februar 2020 hat das BAFU informiert, dass aus einer bisher unbekannten Quelle der Lonza AG Lachgas in enormen Mengen entweicht. Lachgas ist rund 300 Mal klimaschädlicher als CO2. In der Medienmitteilung steht: "Lonza hat sich verpflichtet, bis spätestens Ende 2021 einen Katalysator einzubauen... Die Lonza ist in das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden und muss dem Bund neu auch für diese Emissionen die nötigen Emissionsrechte oder, in begrenztem Umfang, ausländische Zertifikate abgeben."

In einem Medienartikel (Das Magazin, 24.10.2020) wurden weitere Details zum Klimaskandal bekannt. Bereits seit Frühling 2017 war der Lonza und seit Mai 2018 war dem Bund bekannt, dass 1800 t Lachgas pro Jahr in die Umwelt abgegeben werden, statt wie angenommen 25 t. Trotzdem soll die Emission erst 2022 gestoppt werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum vergehen seit dem ersten Bekanntwerden einer bedeutenden Quelle von klimaschädigendem Gas rund fünf Jahre bis der Ausstoss gestoppt wird?

2. Warum hat das BAFU bim Mai 2018 nicht sofort den Einbau des Katalysators, den Produktionsstopp oder andere Massnahmen verfügt, um den Lachgasausstoss so rasch als möglich zu stoppen?

3. Warum hat der Bund rund ein Jahr auf ein Gutachten gewartet, wenn die Grössenordnung des Ausstosses schon sehr genau bekannt war?

4. Warum hat das BAFU akzeptiert, dass im Schadstoffregister 2018, das bis am 1. Juli 2018 ausgefüllt werden muss, die falsche Zahl von 25 t Lachgas aufgeführt wurde?

5. Warum hat das BAFU auf die Projektskizze für den Bau eines Katalysators im August 2018 nur mit einer ersten, freiwilligen Vorprüfung reagiert, anstatt das Projekt sofort voranzutreiben?

6. Warum wurde die Lonza von der Verpflichtung entbunden für den Ausstoss der klimaschädigenden Gase Emissionszertifikate zu kaufen? Warum soll das Unternehmen für den Lachgasausstoss für die Jahre 2019 und 2020 und teilweise 2021 Gratis-Emissionszertifikate erhalten? Wie viel Geld spart die Lonza durch diesen Erlass und wie stehen die gesparten Kosten im Verhältnis zum Einbau eines Katalysators von rund 12 Millionen Franken?

7. Die mit dem Bund vereinbarte Pflicht, den Katalysator bis Ende 2021 einzubauen, wird Lonza nicht einhalten. Die Inbetriebnahme wird auf 2022 verschoben. Welche Konsequenzen wird die Nichteinhaltung der Vereinbarung haben?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2: Treibhausgase wie Lachgas sind in der CO2-Gesetzgebung geregelt. Das CO2-Gesetz unterstellt die treibhausgasintensiven Unternehmen wie die Lonza dem Emissionshandelssystem (EHS). Das EHS ist ein marktwirtschaftliches Instrument, das über den Verkauf von Emissionsrechten einen finanziellen Anreiz zur Emissionsverminderung bietet, eine Firma jedoch nicht zur Sanierung ihrer Anlage verpflichtet. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die es dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ermöglicht hätte, den Einbau eines Katalysators oder einen Produktionsstopp zu verfügen. Aus diesem Grund hat das BAFU den Weg über eine Vereinbarung gesucht, die im November 2019 abgeschlossen wurde. Kurz nach deren Unterzeichnung hat Lonza die Baubewilligung eingeholt und im Januar 2020 erhalten. Für die Spezialanfertigung und den Einbau der für die Verminderung der Lachgasemissionen nötige Kombi-Katalysator sind inklusive Testbetrieb mindestens 18 Monate nötig.

Zu 3: Bei den von der Lonza gemeldeten Lachgasemissionen in der Grössenordnung von 500 000-600 000 Tonnen CO2-Äquivalenten handelte es sich um eine Abschätzung basierend auf einer Einzelmessung im März 2018. Die genaue Herkunft der Emissionen war jedoch nicht hinreichend klar. In den von der Lonza nachgereichten Unterlagen waren sowohl die Reaktion von Methyl-Ethyl-Pyridin mit Salpetersäure als auch die Oxidation mit Ammoniak als Lachgasquelle angegeben. Daher hat das BAFU im September 2018 ein Expertengutachten in Form einer wissenschaftlichen Analyse in Auftrag gegeben, das sich auf zwei weitere, im Oktober 2018 von Lonza durchgeführte Messungen abstützen konnte. Die Abklärungen war aufgrund der Komplexität der zu untersuchenden chemischen Prozesse und Anlagen zeitaufwändig. Die finale Version lag daher erst im März 2019 vor.

Zu 4: Der Eintrag von Emissionen in das Schadstoffemissionsregister liegt in der Verantwortung der Unternehmen und wird von den Kantonen auf Vollständigkeit, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit überprüft. Die Frist vom 1. Juli 2018 galt für die reguläre Meldung von Emissionen aus dem Jahre 2017. Die Emissionen aus dem Jahr 2018 wurden regulär und vollständig vor dem 1. Juli 2019 gemeldet, nachdem die Quelle des Lachgases und somit die Menge zweifelsfrei geklärt waren. Das Schadstoffregister wurde inzwischen rückwirkend für die Jahre 2007-2017 nachgeführt.

Zu 5: Mit Hilfe einer Projektskizze kann unverbindlich abgeklärt werden, ob ein bestimmtes Vorhaben die rechtlichen Anforderungen an ein Kompensationsprojekt erfüllt. Ein Gesuch, auf dessen Basis das BAFU das Projekt hätte registrieren können, hat Lonza letztlich nicht eingereicht. Denn Emissionsverminderungen in Unternehmen, die am EHS teilnehmen, qualifizieren sich gemäss CO2-Verordnung nicht als Kompensationsprojekt. Dies hat das BAFU in seinem Schreiben vom 22. August 2018 als Rückmeldung auf die von Lonza am 15. Juni 2018 eingereichte Projektskizze ausdrücklich festgehalten.

Zu 6: Die zusätzlichen Lachgasemissionen sind seit 2020 in das EHS einbezogen, die Jahre 2018 und 2019 wurden der Lonza hingegen erlassen. Das war Teil der mit der Lonza getroffenen Vereinbarung. Die Zuteilung der Emissionsrechte stützt sich auf die geltende CO2-Gesetzgebung. Gemäss diesen Regeln hat Lonza ein Anrecht auf eine Zuteilung von Emissionsrechten aus der Reserve, die der Bund jährlich mit 5 Prozent der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte für neue Marktteilnehmer und zusätzliche Emissionen zurückbehält. Dies gälte auch für alle anderen Teilnehmer im Schweizer EHS. Die zusätzlichen Lachgasemissionen von Lonza übersteigen die für das Jahr 2020 verfügbare Reserve von rund 190 000 Emissionsrechten allerdings bei weitem. Lonza muss daher für mehr als zwei Drittel der Lachgasemissionen zusätzliche Emissionsrechte erwerben. Die durchschnittlichen Preise auf dem EU-Markt bewegten sich in den letzten Monaten zwischen 22 und 30 Euro. Bei einem Einbezug ab 2019 hätte Lonza 300 000-400 000 Emissionsrechte erwerben müssen, bei einem Einbezug ab 2018 nochmals 400 000-500 000 Emissionsrechte. Weil das Schweizer EHS erst seit 2020 mit demjenigen der EU verknüpft ist, wäre hierfür nur der relativ illiquide Schweizer Markt offen gestanden. In den Auktionen, die das BAFU in den Jahren 2018 und 2019 durchführte, resultierten Preise zwischen 5 und 18 Franken pro Tonne CO2. Weil Lonza diese Preise aufgrund der grossen nachgefragten Menge wohl nach oben getrieben hätte, lassen sich die Kosten eines früheren Einbezugs nicht beziffern.

Zu 7: Lonza hat sich verpflichtet, den Katalysator bis spätestens Ende 2021 in Betrieb zu nehmen. Vorbehalten bleiben Umstände, die Lonza nicht zu verantworten hat. In einem Schreiben an das BAFU hat Lonza Mitte November 2020 versichert, trotz Schwierigkeiten beim Lieferanten bedingt durch die Corona-Situation die Frist einzuhalten. Gemäss Vereinbarung muss Lonza das BAFU bis Mitte Februar 2021 über die Fortschritte informieren und entsprechende Belege (z. B. Planungsdokumente, Stand Baubewilligungsverfahren, Offerten, Verträge) einreichen. Sollte eine offensichtliche Verletzung der Pflichten vorliegen, wird das BAFU beim Bundesverwaltungsgericht Klage einreichen. Zudem hat das UVEK das BAFU beauftragt, abzuklären, wie Lachgasemissionen aus bestimmten industriellen Prozessen auf Verordnungsstufe nach dem Stand der Technik begrenzt werden können.

Antwort des Bundesrates.