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20.4335 · Motion · 2020-11-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu treffen, damit der Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) schwerpunktmässig mittels konzessionellem Blending den Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in den am wenigsten entwickelten Ländern ausbaut. Dabei soll auch überprüft werden, inwiefern private Investoren die klassische Entwicklungszusammenarbeit finanziell entlasten können.

Begründung

Gemäss dem Bundesrat gewinnt das sogenannte Blending, in dem öffentliche à fonds perdu-Beiträge oder rückzahlbare Beiträge mit kommerziellen Mitteln katalytisch kombiniert werden, an Bedeutung. Mittels Darlehen und Beteiligungen können lebensfähige Privatsektorprojekte in den Zielländern durch angepasste Risikoteilung unterstützt, Arbeitsplätze geschaffen und den Aufbau von funktionierenden Märkten beschleunigt werden. Dabei sollen ebenfalls vermehrt finanziellen Mittel für den Finanzierungsbedarf der UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung generiert werden. Weniger entwickelte Staaten, welche besonders hohen Bedarf an Investitionen hätten, stellen für Privatinvestitionen höhere Risiken dar. Deshalb zielen aktuell nur mindestens 25 Prozent der Investitionen der SIFEM darauf ab, die am wenigsten entwickelten Länder zu unterstützen, wobei unter anderem der vermehrte Einbezug von sozialen Wirkungskrediten (Social Impact Bonds) und grünen Anleihen potentielle Ausbaumöglichkeiten darstellen. Den Anteil der SIFEM Projekte in den weniger entwickelten Staaten gilt es zu erhöhen, auch um der Empfehlung der OECD vom Jahr 2019 Rechnung zu tragen. Gleichzeitig erlaubt eine neue Schwerpunktbildung best practices für den Einsatz von Blending-Modalitäten zu erarbeiten. Mit wachsender Erfahrung im Bereich des Blending könnten die Ausgaben der klassischen Entwicklungszusammenarbeit zu Gunsten von Privatinvestitionen unter bestimmten Bedingungen gesenkt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die SIFEM investiert bereits heute sowohl in Schwellen- als auch Entwicklungsländern, um den Privatsektor vor Ort zu stärken und damit Arbeitsplätze zu schaffen und funktionierende Märkte zu fördern. Mit der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 sowie im Speziellen den strategischen Zielen 2021-2024 für die SIFEM hat der Bundesrat Massnahmen zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und damit im Sinne der Motion ergriffen.

Durch den Einsatz von zusätzlichen Risikopuffern soll die SIFEM ihre Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) verstärken. Zu diesem Zweck kann die SIFEM ab 2021 neue Anlagen in LDC tätigen, die im Rahmen eines separaten, partiellen Garantieprogramms der DEZA bis maximal 50 Prozent besichert werden können. Weitergehende Formen der Zusammenarbeit zwischen DEZA und SIFEM zur Stärkung der SIFEM-Investitionen in LDC werden geprüft.

Zudem wird von SECO und DEZA auch der Ausbau des Privatsektorengagements vorangetrieben, u. a. in Form von sozialen Wirkungskrediten (Social Impact Bonds oder ähnliche Mechanismen) und bei grünen Anleihen durch technische Assistenz.

Notwendig sind aber auch realistische Erwartungen, um in LDC dauerhafte Erfolge zu erzielen. Tatsächlich herrschen in diesen Ländern punkto Rechtsstaatlichkeit und Durchsetzung von Vertragsrecht teilweise erhebliche Mängel. Sodann zeigen die Erfahrungen der SIFEM, aber auch der multilateralen Entwicklungsbanken, dass die Investitionsmöglichkeiten beschränkt und teilweise mit hohen politischen und Marktrisiken behaftet sind.

Dies bedeutet zum einen, dass der Ausbau des SIFEM-Engagements in LDC schrittweise erfolgen muss, aufbauend auf dem bestehenden Portefeuille und mit Fokus auf Qualität statt Quantität, indem die Resultate, die Nachhaltigkeit und die Wirkung im Vordergrund stehen. Sollen mehr private Investitionen in schwierigen Kontexten gefördert werden, muss zum anderen die öffentliche Hand die hohen Risiken und die beträchtlichen Transaktionskosten mindern helfen und Investitionsbarrieren beseitigen. Dies ist und bleibt die Aufgabe der klassischen Entwicklungszusammenarbeit in Form von Beratung, Wissenstransfer, technischer Unterstützung, aber auch Partnerschaften und Risikoteilungsmechanismen.

Für den Bundesrat steht deshalb fest, dass private Investitionen die klassische Entwicklungszusammenarbeit nicht ersetzen können. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Der Privatsektor wird sich in schwierigen Kontexten nur dann engagieren, wenn dieses Engagement von Interventionen der klassischen Entwicklungs-zusammenarbeit vorbereitet und/oder begleitet wird. Eine breitenwirksame Entwicklungsförderung erfordert daher insbesondere in LDC, dass private Investoren und die klassische Entwicklungszusammenarbeit Hand in Hand zusammenarbeiten. Ein finanzieller Rückbau der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz würde demgegenüber den Privatsektor-Akteuren ein entmutigendes und falsches Signal vermitteln. Dies umso mehr, als die OECD mit einer Finanzierungslücke von 4 Billionen US-Dollar rechnet zur Erreichung der UNO Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.