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20.4432 · Interpellation · 2020-12-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat beabsichtigt, demnächst seine erste offizielle aussenpolitische Strategie für China zu verabschieden. Gleichzeitig häufen sich die alarmierenden Berichte zur Menschenrechtssituation in China. In der chinesischen Provinz Ostturkestan (Xinjiang) zum Beispiel werden mindestens eine Million Uiguren in Internierungslagern festgehalten und Zehntausende werden gezwungen, in Fabriken zu arbeiten, die unter anderem multinationale Konzerne beliefern. Auch in Tibet wird die Bevölkerung gemäss neuen Berichten zu einem grossen Teil gezwungen, an Arbeitsprogrammen der chinesischen Regierung teilzunehmen. Manchmal werden Tibeterinnen und Tibeter in andere Regionen Chinas verschleppt. Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Rolle spielen in der neuen China-Strategie die Menschenrechte? Wie werden sie im Kontext der Strategie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit gewichtet?

2. Was schlägt der Bundesrat vor, um die Einhaltung der Menschenrechte in Tibet und in Ostturkestan besser zu fördern?

3. Wie sensibilisiert der Bundesrat die Schweizer Unternehmen konkret für die Einhaltung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bei ihren Geschäftstätigkeiten in China?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Rechtsstaat, Demokratie, Menschenrechte und eine liberale Wirtschaftsordnung gehören zu den Grundwerten der Schweiz, die gemäss Verfassung auch die Aussenpolitik definieren. Auch in den Beziehungen mit China, welchen der Bundesrat eine eigenständige Strategie widmet, lässt sich der Bundesrat durch diese Positionierung leiten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz ihre Interessen und Werte auch in Zukunft am wirksamsten durch breit diversifizierte Beziehungen zu China wahren kann.

2. Die Menschenrechtssituation in Xinjiang und in Tibet hat sich im vergangenen Jahr weiter verschlechtert. Die Schweiz hat ihre Besorgnis darüber wiederholt ausgedrückt. Einige aktuelle Beispiele: Der Schweizer Botschafter in Peking begab sich im September 2020 in die Autonome Region Tibet und thematisierte die Menschenrechte mit der Lokalregierung. Anlässlich des Politischen Dialogs zwischen der Schweiz und China am 9. November 2020 gab es einen vertieften Austausch über die Menschenrechte. Im UNO-Rahmen hat sich die Schweiz kürzlich einer gemeinsamen Erklärung angeschlossen, in der 39 Staaten ihrer Sorge zur Situation in Xinjiang und in Hongkong Ausdruck verliehen. Die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten im Bereich der Menschenrechte wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen.

3. Am 9. September 2020 haben das WBF (SECO) und das EDA einen Roundtable hauptsächlich für die Verbände der Textil- und Bekleidungsindustrie bezüglich der Situation in Xinjiang durchgeführt. Seit 2018 organisiert die Bundesverwaltung Workshops zur Umsetzung der Sorgfaltspflichtregelung im Bereich der Menschenrechte. International anerkannte Normen und Leitlinien wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte behalten ihre Gültigkeit. Der Austausch über Xinjiang hat die Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfüllt und gezeigt, wie schwierig es ist, Informationen vor Ort zu erhalten.

Antwort des Bundesrates.