Lexipedia

20.4433 · Motion · 2020-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die ab 2020 in Kraft getretenen neuen Grenzwerte der CO2-Emissionsabgben für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis ins Jahr 2023 zu verschieben, und somit die Phasing-In und die Supercredits entsprechend bis Ende 2026 zu verlängern.

Begründung

Die gegenwärtige Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft und die Bevölkerung schwer getroffen, weshalb zusätzliche Belastungen zu vermeiden sind. Gerade die ab 2020 kurz vor Start der Pandemie - neu eingeführten CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge und auch die erneut gesenkten Grenzwerte von Personenwagen auf 95g/km werden hohe Sanktionszahlungen nach sich ziehen, welche von den Importeuren weitergereicht werden an die restliche Wirtschaft und an die Bürger.

Die Pandemie hat den CO2-Ausstoss je nach Sektor um bis zu 10 Prozent absinken lassen, weshalb eine solche Verschiebung der CO2-Ziele auf der Zeitachse um 3 Jahre zu vertreten ist.

Ausserdem ist anzunehmen, dass in den nächsten Jahren die Verkäufe von vollelektrischen Fahrzeugen stark zunehmen werden und somit der CO2-Ausstoss sinken wird. Von den im September 2020 neu zugelassenen 21 454 Neuwagen waren 4331 oder 20,2 Prozent Plug-in-Hybrid- beziehungsweise E-Autos. Dies impliziert eine jetzt schon markant höhere Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen im schweizerischen Fahrzeugmarkt, und dieser Trend wird sich noch beschleunigen. Das könnte bedeuten, dass die CO2-Grenzwerte im Jahr 2030 oder früher erfüllt werden dank dem disruptiven Technologiewechsel, und dies ohne Vorschriften und Gesetze.

Ausserdem sind laut UVEK die Sanktionszahlungen für die Fahrzeugimporte nicht das Ziel der CO2-Gesetzgebung. Deshalb ist es auch seitens der Verwaltung problemlos oder gar erwünscht, wenn mit der vorgesehenen Verschiebung der Ziele viele Strafzahlungen vermieden werden können und dank der Pandemie gar ohne grosse zusätzliche CO2-Emissionen.

Diese Motion hat im Idealfall den Effekt, dass ohne Strafzahlungen die CO2-Werte erreicht werden, weil es der Markt und damit die Autokäufer richten werden. Dies ohne dass weitere Gesetze erlassen und die Wirtschaft und die Bürger zusätzlich zur Corona-Pandemie belastet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz steht in der Klimapolitik vor grossen Herausforderungen, gerade auch im Verkehrsbereich, in dem in den letzten Jahren die Emissionen im Gegensatz zu anderen Sektoren nicht wesentlich gesunken sind. Die seit Anfang 2020 geltenden Zielwerte wurden im Mai 2017 im Rahmen der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 von Volk und Ständen deutlich angenommen. Weiter hat das Parlament im Rahmen der Debatte zum totalrevidierten CO2-Gesetz seinen Willen zu einem griffigen und ambitionierten CO2-Gesetz mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht - dies auch unter Berücksichtigung der durch Covid-19 gegebenen Rahmenbedingungen. Der Bundesrat erachtet deshalb eine rückwirkende Anpassung der CO2-Vorschriften für Neufahrzeuge als verfehlt. Dies hat er in seiner Antwort auf die Mo. 20.3710 Wobmann vom 18. Juni 2020 "Die Verbindung von fehlenden Erträgen und drohenden Sanktionen, das heisst "Bussen", ist toxisch für die systemrelevante Autobranche mit rund 86 000 Mitarbeitenden" bereits dargelegt.

Der Anteil von effizienten Elektroautos und Plug-in Hybriden bei den Neuzulassungen hat sich im Jahr 2020 mit 14,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Auch das vom Importeursverband auto-schweiz angestrebte Ziel für 2020 von 10 Prozent wurde somit deutlich übertroffen. Weiterhin unbefriedigend ist jedoch die Entwicklung der CO2-Emissionen bei neuzugelassenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die im Vergleich zum Vorjahr kaum Reduktionen der CO2-Emissionen zeigen. Diese wären allerdings erforderlich, um die lange im Voraus angekündigten CO2-Emissionsziele zu erreichen.

Bei der Umsetzung der CO2-Emissionsvorschriften gilt für 2020 bereits eine im Vergleich zur EU grosszügigere Übergangsregelung, welche Rücksicht auf die Ausgangslage in der Schweiz nimmt. Die Importeure haben ausserdem die Möglichkeit, durch eine entsprechende Sortiments- und Preispolitik mögliche Sanktionen zu vermindern oder zu vermeiden. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass verschiedene Importeure mit einer vorausschauenden Sortimentspolitik und der aktiven Vermarktung effizienter Fahrzeuge ihre Zielwerte für das laufende Jahr erreichen oder gar unterbieten können.

Der Bundesrat ist demnach auch angesichts der aktuellen Marktentwicklung überzeugt, dass ambitionierte Zielsetzungen bei Fahrzeugen für die notwendige Absenkung der Emissionen im Verkehrsbereich entscheidend sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.