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20.4496 · Interpellation · 2020-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wann wird die Evaluierung der im Rahmen der Biodiversitätskonvention von Aichi formulierten Ziele, zu deren Erreichung sich die Schweiz bis Ende 2020 verpflichtet hat, veröffentlicht?

Wie sozusagen alle anderen Staaten der Erde hat die Schweiz die Biodiversitätskonvention unterzeichnet. Sie hat sich vor zehn Jahren dazu verpflichtet, die weltweit gültigen Aichi-Ziele für die Biodiversität zu erreichen. Die dafür festgelegte Frist läuft Ende 2020 ab.

Bisher hat der Bundesrat keine Evaluierung der von der Schweiz umgesetzten Massnahmen zur Erreichung der weltweiten Biodiversitätsziele veröffentlicht. In früheren Jahren hat die Schweiz einen zusammenfassenden Bericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen, die der Erreichung der Aichi-Ziele dienen, in den Landessprachen veröffentlicht; die letzte solche Information erfolgte 2014 in Gestalt der Kurzfassung des 5. Nationalberichts zuhanden der Biodiversitätskonvention. Für die Jahre ab 2017/2018 sind einige Informationen in englischer Sprache auf der Biodiversitäts-Seite auffindbar.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Warum veröffentlicht der Bundesrat keine Evaluierung der Erreichung der Aichi-Ziele für die Biodiversität durch die Schweiz, warum keine Evaluierung der bis Ende 2020 getroffenen Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz?

2. Wird er noch eine Evaluierung veröffentlichen? Falls ja: Wann? Falls nein: Warum nicht?

3. Wie steht der Bundesrat zur Einschätzung von Fachleuten, gemäss denen die Schweiz nur 13 der 60 weltweiten Ziele für die Biodiversität erreichen werde, wohingegen bei der Erreichung von 35 Zielen sozusagen kein Fortschritt erzielt worden sei?

4. Wann wird die Schweiz nach Einschätzung des Bundesrats die Ziele erreicht haben, falls dies nicht bis Ende 2020 der Fall ist?? Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um die Ziele nunmehr zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Eine Evaluierung des Fortschritts bei der Erreichung der Aichi-Ziele wurde im sechsten Nationalbericht der Schweiz zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) vorgenommen, der beim Sekretariat dieser Konvention eingereicht wurde. Der Bericht wurde am 19. Dezember 2018 veröffentlicht und ist zugänglich unter: https://www.cbd.int > Clearing-House Mechanism > Online Reporting Search > Switzerland > Sixth National Report (2014 - 2018). Er fasst die Massnahmen zusammen, mit denen die Schweiz ihre nationalen und internationalen Ziele erreichen will, und nimmt gleichzeitig eine Einschätzung zur Effektivität dieser Massnahmen vor.

2. Eine Evaluierung der zwanzig globalen Biodiversitätsziele für 2020, die im Jahr 2010 angenommen wurden, ist nicht vorgesehen. Am 15. September 2020 veröffentlichte die CBD die fünfte Ausgabe des globalen Biodiversitätsausblicks (Global Biodiversity Outlook, GBO-5); er stellt den Abschlussbericht zur Bewertung der Umsetzung der zwanzig Ziele dar. Der Bericht beruht insbesondere auf den sechsten Nationalberichten und den Arbeiten der zwischenstaatlichen, wissenschaftspolitischen Plattform für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES).

3. und 4. Trotz einiger Fortschritte werden die meisten Aichi-Ziele sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene nicht erreicht werden können. Der Bundesrat ist sich des unbefriedigenden Zustands der Biodiversität und der Tatsache bewusst, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. Er hat daher am 4. Dezember 2020 beschlossen, der Initiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit dem Gegenvorschlag soll das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitätsschutzgebiete auszuscheiden, im Gesetz verankert werden. Er sieht ebenfalls vor, den Artenschutz im städtischen Raum zu stärken, die Biotope von nationaler Bedeutung zu sanieren und die Lebensräume von Wildtieren besser zu schützen.

Diese zusätzlichen Anstrengungen werden die bisher unternommenen ergänzen und verstärken. So hat der Bundesrat im Mai 2016 Sofortmassnahmen zur Abfederung der dringendsten Vollzugsdefizite in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität beschlossen. Diese Massnahmen wurden für einen Zeitraum von vier Jahren (2017-2020) verabschiedet. 2019 hat der Bundesrat einer Verlängerung bis 2024 zugestimmt. Zu erwähnen ist auch der im September 2017 verabschiedete Aktionsplan zur Strategie Biodiversität. Alle diese Massnahmen tragen dazu bei, die Biodiversität in der Schweiz zu fördern, und sind in die Gesamtstrategie der CBD eingebettet.

Antwort des Bundesrates.