20.459 · Parlamentarische Initiative · 2020-08-28
Departement des Innern
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 09.10.2020
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (20.459) um vier Jahre zu verlängern, um zu verhindern, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes eine Rechtslücke entsteht.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 13.11.2020
Unter Vorbehalt der Beschlüsse des Nationalrates hat die Kommission den Erlassentwurf zur Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (pa. Iv. 20.459) einstimmig angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 18. November 2020
Der Bundesrat unterstützt das von der parlamentarischen Initiative verfolgte Ziel. Mit der geforderten Verlängerung lässt sich eine Rechtslücke vermeiden, da das neue TabPG nicht per 1. Mai 2021 in Kraft treten wird. Wird die Übergangsfrist nicht verlängert, unterliegen die Tabakprodukte ab dem genannten Datum keiner besonderen Regelung mehr. Sie dürften somit gemäss dem allgemein für Produkte geltenden Gesetz, das heisst dem Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Angesichts dieser Sachlage beantragt der Bundesrat Zustimmung zur Vorlage.
Wortlaut
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um die Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) von vier auf acht Jahre zu verlängern. Gemäss dieser Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes die Bestimmungen des früheren LMG. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des in der Kommission hängigen neuen Tabakproduktegesetzes (Vorlage 15.075) bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 07.12.2020
Nationalrat verlängert Übergangsregelung für Tabakprodukte
Weil das Parlament noch eine Weile mit dem neuen Bundesgesetz über Tabakprodukte beschäftigt sein wird, will der Nationalrat nun die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz um vier Jahre verlängern.
Damit soll verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Rechtslücke entsteht. Die grosse Kammer folgte am Montag dem Willen ihrer Gesundheitskommission (SGK-N) mit 165 zu 0 Stimmen.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 09.12.2020
Weil das Parlament noch eine Weile mit dem neuen Bundesgesetz über Tabakprodukte beschäftigt sein wird, haben die Räte die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz um vier Jahre verlängert. Damit soll verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Rechtslücke entsteht. Die kleine Kammer stimmte als Zweitrat einer entsprechenden Vorlage oppositionslos zu.