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20.479 · Parlamentarische Initiative · 2020-10-30

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Parlamentsgesetz soll wie folgt geändert werden:

Artikel 32 Sitz der Bundesversammlung

1 Die Bundesversammlung versammelt sich in Bern.

2 Sie kann mit einem einfachem Bundesbeschluss beschliessen, ausnahmsweise an einem anderen Ort zu tagen.

3. National- und Ständerat bestimmen die Art der Durchführung seiner Sitzungen. Im Regelfall finden Sitzungen unter Anwesenheit seiner Mitglieder statt. Ist dies nicht oder nur erschwert möglich, kommt auch eine Teilnahme der Mitglieder von National- und Ständerat im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung in Betracht (neu)

Begründung

Analog sollte die Regelungen auch für Kommissionssitzungen angepasst werden. So lässt sich ein erneuter Abbruch oder eine Absage der Dezembersession 2020 und so lassen sich zukünftige Absagen oder Unterbrechungen des Parlaments in besonders wichtigen Zeiten verhindern.

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