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20.5275 · Fragestunde. Frage · 2020-06-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

56 Prozent der Schweizer Stromversorgung stammt aus Wasserkraft, 35 Prozent aus Kernkraft. Zahlreiche bei der Energiestrategie 2050 postulierten Ersatz-Massnahmen für die inländische Stromproduktion (Geothermie, Wind-, Wasserkraft, Solar etc.) sind blockiert oder unökonomisch.

Welche Massnahmen trifft der Bundesrat,

- dass die Schweiz nicht immer auslandabhängiger wird und in Notsituationen eine Stromlücke droht?

- um die einheimische Versorgungssicherheit auch im Winter zu gewährleisten und zurückzugewinnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Bis am 12. Juli 2020 ist eine Revision des Energiegesetzes in der Vernehmlassung. Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu schaffen. Dafür will der Bundesrat das bereits bestehende Förderinstrumentarium länger anwenden und punktuell weiterentwickeln. Dies trägt zur Versorgungssicherheit bei. Weitere Massnahmen plant der Bundesrat im Stromversorgungsgesetz. So will er zur Absicherung gegen ausserordentliche Extremsituationen eine Speicherreserve schaffen. Zudem soll der Bundesrat künftig Ausschreibungen für einen verstärkten Zubau von erneuerbaren Stromproduktionskapazitäten in der Schweiz durchführen, falls sich eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in den Wintermonaten abzeichnen sollte. Der Bundesrat wird sich nach der Vernehmlassung zum Energiegesetz erneut mit der Frage der Versorgungssicherheit im Winter auseinandersetzen.

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