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20.5350 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgericht hat im Februar entschieden, dass der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (Stenfo) für die Beiträge für Stilllegung und Entsorgung zuständig ist. Diese Aufsicht wurde als Kompensation dafür, dass alle BFE-Leute die Verwaltungskommission verlassen haben, eingeführt. Bis heute stellen die AKW-Betreiber 1/3 der Mitglieder der Kommission.

Wieso hat der Bundesrat nicht schon 2015 eine vollständig (auch von AKW-Betreibern) unabhängige Verwaltungskommission verordnet wie es die EFK vorgeschlagen hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat prüfte vor der Revision 2015 die Empfehlung der EFK, die Organe des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern zusammenzusetzen. Er verzichtete damals schliesslich auf eine solche Änderung, zumal die Themen ein grosses Fachwissen sowie Kompetenz im Bereich der Kernenergie verlangen und in dieser Hinsicht hohe Anforderungen an die Organe gestellt werden. Weil sich der Einfluss der Eigentümer aus Gründen der Governance und im öffentlichen Interesse in Grenzen halten muss, haben die Betreiber seit der neusten Revision 2020 nur noch Anspruch auf höchstens einen Drittel der Sitze. Dem Bundesrat erscheint eine Besetzung der Organe mit ausschliesslich unabhängigen Mitgliedern zurzeit nach wie vor nicht angemessen.