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20.5352 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Corona hat ungewollt die bedenkliche Situation mit Leihmutterschafts-Handel und Ausbeutung der betroffenen Frauen in Armut ans Tageslicht gebracht.

1. Wie viele Fälle von Leihmutterschafts-Aufträgen in den letzten fünf Jahren, sind der Bundesverwaltung bekannt?

2. Hat der Bundesrat Kenntnis von in der Schweiz tätigen Vermittlungsorganisationen für Leihmutterschafts-Aufträge?

3. Betrachtet der Bundesrat die Ausbeutung von Frauen in Armut in anderen Ländern mit Artikel 7 der Bundesverfassung (Menschenwürde) vereinbar?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Anzahl Leihmutterschafts-Aufträgen aus der Schweiz bestehen keine offiziellen Zahlen. Die Schweizer Behörden werden oft erst zum Zeitpunkt der Eintragung im Zivilstandsregister involviert. Gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz (Art. 31 Abs. 2) ist die Vermittlung von Leihmutterschaften in der Schweiz strafbar. Dem Bundesrat sind keine Vermittlungsorganisationen in der Schweiz bekannt. Die Bundesverfassung (Art. 119 Abs. 2 Bst. d BV) und das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Art. 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes) verbieten Leihmutterschaft, ausgehend von der Menschenwürde (Art. 7 BV), ausdrücklich. Verschiedene Staaten erachten die Leihmutterschaft an sich - oder jedenfalls gewisse Formen der Leihmutterschaft - hingegen als zulässig und haben entsprechende gesetzliche und behördliche Rahmenbedingungen und Verfahren zum Schutz der Leihmütter geschaffen, deren moralische Beurteilung dem Bundesrat nicht zusteht.

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