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20.5433 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 6. Juni 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungsschritte bekannt gegeben.

Noch immer gelten aber Menschen ab 65 als "besonders gefährdete Personen". Der gesundheitliche Zustand der Personen ab 65 ist aber extrem unterschiedlich und nicht selten sind 65-Jährige noch top fit und gesund. Das Kriterium "Alter" kann also nicht als alleingültiges Kriterium gewertet werden und stellt in dieser absoluten Form eine Diskriminierung der Altersgruppe ab 65 dar.

- Ist der Bundesrat bereit, ab sofort das Kriterium "Alter" zu differenzieren und Personen ab 65, die gesund sind, gleich wie unter 65-Jährige zu behandeln?

- Wenn nein, warum nicht bzw. ab wann sind welche Lockerungsschritte zu erwarten?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Beurteilung, wer zu den besonders gefährdeten Personen gehört, wurde und wird der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt. Aktuelle Daten der Epidemie aus der Schweiz und international zeigen, dass Personen ab 65 Jahren deutlich schwerere Verläufe bei einer Infektion mit dem neuen Coronavirus haben. Über ein Viertel der in der Schweiz hospitalisierten Patientinnen und Patienten im Alter über 70 Jahren hatte keinerlei Vorerkrankung dokumentiert. Es ist daher nicht möglich, besonders gefährdete Personen allein aufgrund von Vorerkrankungen zu identifizieren und das Alter als Kriterium wegzulassen. Trotz tiefer Fallzahlen bleibt es folglich wichtig, dass sich Personen ab 65 Jahren vor einer Ansteckung schützen, indem Sie sich an die Hygiene- und Verhaltensregeln halten und die weiteren Verhaltensempfehlungen des BAG befolgen. Weitergehende Lockerungen richten sich nach dem Verlauf der Epidemie.

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