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20.5549 · Fragestunde. Frage · 2020-09-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Wie viele der seit 1. Oktober 2016 verurteilten Straftäter, die unter Artikel 66a StGB fallen, sind erneut straffällig geworden oder erneut in ein Strafverfahren verwickelt?

- Wie viele Landesverweise wurden ausgesprochen, aber nicht vollzogen?

Aus welchen Gründen kam es nicht zur Ausschaffung?

- Wie viele der rückfällig gewordenen Ausländer wurden damals mit Strafbefehl erledigt?

- Wie häufig wurden damals "Härtefälle" anerkannt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu diesen Aspekten geben die vorhandenen Statistiken bekanntlich keine Auskunft. Die Fragen können daher nicht beantwortet werden. Die Datenlage ist noch ungenügend und soll verbessert werden. Seit Anfang 2019 besteht die Möglichkeit, im Schweizerischen Strafregister- Informationssystem Vostra die Anwendung der Härtefallklausel zu erfassen. Diese Möglichkeit wird aber noch nicht systematisch von allen betroffenen Behörden genutzt. Dies hängt u. a. damit zusammen, dass aus vielen Urteilen nicht hervorgeht, ob der Verzicht auf eine obligatorische Landesverweisung in Anwendung der Härtefallklausel erfolgt ist. Aufgrund der noch nicht verlässlichen Eintragungen im Strafregister hat das Bundesamt für Statistik von einer Auswertung und Publikation dieser Zahlen abgesehen. In Zukunft soll eine umfassende Statistik sowohl mit den ausländerrechtlichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegenüber straffälligen Ausländern als auch mit den strafrechtlichen Landesverweisungen geführt werden. Die notwendigen Gesetzesgrundlagen sollen im Rahmen einer Schengen-Weiterentwicklung geschaffen werden, die zurzeit im Parlament beraten wird. Deren Inkraftsetzung könnte per Anfang 2022 möglich sein. Eine erste jährliche Auswertung könnte demnach für 2022 erfolgen.