Covid-19. Endet für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln bei Homeoffice?
20.5595 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut einer Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen vom 26. August können Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin im Homeoffice arbeiten, ohne die mit der Ausübung einer Berufstätigkeit im Ausland verbundenen Sozialabgaben leisten zu müssen. Für Deutschland, Frankreich und Österreich gilt diese Vereinbarung bis am 31. Dezember 2020, für Italien jedoch nur bis am 31. Oktober 2020.
Ich frage den Bundesrat:
- Bestätigt er, dass diese Vereinbarung für Italien Ende Oktober ausläuft?
- Sind Verhandlungen für eine Verlängerung mindestens bis am 31. Dezember 2020 am Laufen?
Wenn ja, wo stehen wir und wie sind die Aussichten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)