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20.5622 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat dem massiven Butterimport zugestimmt. Abgemacht war, dass der Importbutter in speziell, klar gekennzeichneten Verpackungen zum Verkauf angeboten wird. Nun wird festgestellt, dass der Importbutter in der gleichen Verpackung der Kundschaft angeboten wird wie die Schweizer Butter.

- Was unternimmt der Bundesrat gegen die Täuschung der Butterkonsumenten?

- Duldet der Bundesrat, dass die Abmachungen nicht eingehalten werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Aufgrund der stabilen Milcheinlieferungen aber der gleichzeitig höheren Käseproduktion stand in den vergangenen Monaten weniger Milch für die schweizerische Butterherstellung zur Verfügung. Die Branchenorganisation Milch (BOM) beantragte daher, das Importkontingent für Butter ab 1. Juni 2020 vorübergehend zu erhöhen, um die Versorgung über das ganze Jahr gewährleisten zu können. Aufgrund dieser Knappheit von Butter aus Schweizer Milch hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dieser Anfrage provisorisch zugestimmt. Die Empfehlung der BOM, diese Importbutter nicht unter bestehenden Marken zu vermarkten, wurde von der Butterindustrie nicht umgesetzt. Grund dafür war, dass die Umstellung auf Importbutter sehr kurzfristig erfolgen musste und die Zeit für die Schaffung einer neuen Marke dafür nicht reichte. In diese brancheninternen Abmachungen war der Bund nicht involviert. Die Lebensmittelindustrie verwendet diese Importbutter aber kaum in der Verarbeitung ihrer Produkte. Grund dafür ist, dass sie sonst den notwendigen Anteil an Schweizer Rohstoffen für ihre unter "Swissness" vermarkteten Lebensmittel nicht erreichen könnte. Der Bundesrat stellt hingegen fest, dass die Verpackung der importierten Butter, wie sie zurzeit erhältlich ist, korrekt gekennzeichnet ist. Bei verarbeiteten Lebensmitteln darf anstelle des Produktionslands ein übergeordneter geographischer Raum angegeben werden (z. B. "EU"; Artikel 15 der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel, LIV; SR 817.022.16). Damit ist die Angabe "hergestellt in der EU" für die importierte Butter korrekt und informiert die Konsumentinnen und Konsumenten klar über deren Herkunft.

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