20.5831 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bezahlterminals mit Touchscreen statt physischer Tastatur sind für blinde Menschen noch nicht bedienbar. Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Zugangshindernisse u.a. bei elektronischen Diensten abzubauen, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen.
Was tut die Schweiz, damit blinde Menschen ihre Einkäufe auch zukünftig unter Wahrung ihrer Privatsphäre ohne Hilfe Dritter bezahlen können?
Stellungnahme des Bundesrates
Wo der Bund oder konzessionierte Unternehmen Dienstleistungen erbringen, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu erbringen. So sind etwa die Fahrkartenautomaten der SBB so ausgerüstet, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen bedient werden können. Ein Ziel des bis Ende 2021 laufenden Schwerpunktprogramms "Digitalisierung und Barrierefreiheit" der Behindertenpolitik des Bundesrates besteht darin, über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinaus auch private Dienstleister für dieses Anliegen zu gewinnen. Dieser Rahmen erlaubt es, das sich neuerdings abzeichnende Problem mit Bezahlterminals aufzunehmen, deren Touchscreen für blinde Personen nicht autonom bedienbar ist.