20.5920 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Laut Antwort des Bundesrats auf meine Frage 20.5342 soll die Abgabe von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung künftig nur noch an Personen erlaubt sein, die über eine Fachbewilligung zu deren Verwendung verfügen.
Wie plant der Bundesrat auf effiziente und zeitgemässe Art und Weise sicherzustellen, dass sich Personen mit gültiger Fachbewilligung gegenüber dem Verkaufspersonal rasch und zweifelsfrei ausweisen können?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund plant eine Datenbank, in welcher die Personen mit gültiger Fachbewilligung registriert sind. Die Kantone als Vollzugsbehörden und die Verkaufsstellen von Pflanzenschutzmitteln werden Zugriff auf diese Datenbank haben. Personen, welche Pflanzenschutzmittel kaufen möchten, müssen sich mit einer gültigen ID ausweisen. Die Datenbank soll gemäss dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel voraussichtlich ab Anfang 2026 zur Verfügung stehen.