20.5978 · Fragestunde. Frage · 2020-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4147 hält der Bundesrat fest, dass der Verwaltungsrat der Compenswiss für die Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO zuständig ist. Gemäss dem Ausgleichsfondsgesetz ist die Aufgabe der Compenswiss jedoch auf die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO beschränkt (Art. 2), wobei der Verwaltungsrat der Compenswiss die Öffentlichkeit über die erzielten Anlageergebnisse orientieren muss (Art. 8 Abs. 1 Bst. n).
Ist die Stellungnahme des Bundesrats wirklich fundiert?