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21.074 · Geschäft des Bundesrates · 2021-11-17

Finanzdepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 17. November 2021 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Japan

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.11.2021

Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Japan und Nordmazedonien

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan und Nordmazedonien verabschiedet. Die Protokolle setzen insbesondere die DBA-Mindeststandards um.

Das Protokoll mit Nordmazedonien enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.

Das Protokoll mit Japan sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 01.03.2022

Nationalrat stimmt Änderungen zweier Doppelbesteuerungsabkommen zu

Der Nationalrat ist einverstanden mit Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan und Nordmazedonien. Er hat am Dienstag den entsprechenden Änderungsprotokollen zugestimmt.

Im Falle des Abkommens mit Japan sagte die grosse Kammer mit 181 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Ja. Die Änderungen des Vertrags mit Nordmazedonien billigte sie mit 134 zu 41 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Bei den Anpassungen an den Doppelbesteuerungsabkommen geht es unter anderem um die Umsetzung der OECD-Mindeststandards gegen das Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 13.06.2022

Parlament billigt Änderungen zweier Doppelbesteuerungsabkommen

Das Parlament ist einverstanden mit Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan und Nordmazedonien. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat den entsprechenden Änderungsprotokollen zugestimmt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Im Falle des Abkommens mit Japan sagte die kleine Kammer mit 31 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Ja. Die Änderungen des Vertrags mit Nordmazedonien billigte sie mit 27 zu 0 Stimmen.

Bei den Anpassungen an den Doppelbesteuerungsabkommen geht es unter anderem um die Umsetzung der OECD-Mindeststandards gegen das Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Damit sollen Abkommensmissbräuche verhindert werden.

Laut Finanzminister Ueli Maurer geht es bei der Änderung um das Verhindern von ungerechtfertigter Steuervermeidung. Die entsprechenden OECD-Regeln gelten seit 2013. Die Änderungsprotokolle beträfen in der Regel Firmen, die in verschiedenen Staaten tätig sind.